Um experimentelle Ergebnisse vorzulegen, braucht man eine Gruppe bzw.
ein Unternehmen mit einem eigenen Labor oder einem Universitätslabor.
Man braucht finanzielle Mittel, gewisse Kontrolle, und man braucht
Zeit. Wenn man als freier Erfinder diesen Weg geht und keine Kontrolle
über den Ablauf hat, besteht die Gefahr der Enteignung, denn um seine
Erfindung anzubieten und das Interesse zu wecken, legt man Personen
oder Firmen eine ungeschützte Erfindung offen. Also muss der Erfinder
zuvor seine Erfindung anmelden bzw. schützen. Und dies ist auch der
erste Schritt, um die Erfindung umzusetzen. Sogar Patentanwälte sagen,
dass „Papierbeispiele“ für eine Patenterteilung in der Biotechnologie
ausreichend sind.
Wenn man in der Biotechnologie die Vorlage der Experimente für eine
Patenterteilung fordern würde, dann würde man die Situation noch
absurder machen und den „Kreis“ schließen: um Patente zu finanzieren,
braucht man Geld und experimentelle Ergebnisse; um eine Investition zu
erhalten, braucht man Patent(e) als Schutzgarantie zur Minimierung des
Investitionsrisikos und um experimentelle Ergebnisse zu erzielen,
braucht man Geld und das Patent als Schutzgarantie.
Man muss allerdings auch berücksichtigen, dass Erfindungen, erstens,
nicht nur im Labor als Ergebnis einer experimentellen Arbeit, sondern
auch zu Hause, als Ergebnis einer kreativen theoretischen Analyse
entstehen und zweitens, nicht von eingestellten Arbeitnehmern, sondern
auch von freier Erfindern, Schülern und Studenten kommen können.
Die Gesamtheit der Behördenwillkür des DPMAs unter der Leitung von
Frau Rudloff-Schäffer wird insbesondere unterstützt und begünstigt
durch die Rechtsabteilung des DPMAs und zwar durch Dr. Regina Hock,
Nina Rabe, Christiane Baum, Christina Michalke, Herbert Krüger und
andere DPMA-Mitarbeiter und zwar Janina Schäfer, Katja Ludwig, Dr.
Dieter Schneider (Leiter der Hauptabteilung Patente) und Prüfer Dr.
Pitsch-Machacek, Dr. Leonard Riedel und Dr. Oliver Werner.
Ich habe diese Willkür des DPMA bzw. diesen Sachverhalt und
insbesondere die Lügen der Frau Rudloff-Schäffer und der Frau
Pitsch-Machacek dem Bundesjustizministerium, welchem das Deutschen
Patent - und Markenamt untersteht, beschrieben. Mit Schreiben vom 26.
Oktober 2012 antwortete mir der für das Patentrecht zuständige
Referatsleiter im Bundesjustizministerium Dr. Walz, dass er meine
„Vorwürfe“, d.h. Tatsachen zurückweist, kein Fehlverhalten der
Prüferin Dr. Pitsch-Machacek und anderen Mitarbeiter des DPMA erkennt
und meine weitere Schreiben nicht beantworten wird.
Inzwischen wurde Micromet von Amgen zum Börsenwert übernommen bzw. vom
Handel mit Aktien an der Börse NASDAQ vertrieben, aber diese
„Neo-Arisierung“ bzw. die Enteignung meines entsprechenden geistigen
Eigentums durch die Firma Micromet wurde sowohl vom Staat, in Form der
Behörde namens Deutsches Patent - und Markenamt als auch von der
Universität zu Köln, dem Verwaltungsgericht Köln, dem wegen dem Urteil
zur Beschneidung bekannten Landgericht Köln, dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
und dem Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig) unterstützt!
Aber nun alles wieder der Reihe nach: nach dem Abschluss meines
Biologiestudiums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Jahr
2007, wollte ich in der Theoretischen Biologie promovieren. Ich wandte
mich an Frau Dr. Ute Deichmann (Universität zu Köln sowie
Gast-Professuren in Beer Sheva, Israel und am Leo-Baeck-Institute in
London), die sich unter anderem mit der Geschichte der Biologen
während Nationalsozialismus beschäftigte. Sie hat mir zunächst die
Betreuung zugesagt und stellte wissenschaftliche Aufgaben, die ich
kreativ löste. Ich machte meine eigene Vorschläge und sie lobte mich
sogar und danach plötzlich, völlig unerwartet und unbegründet hat sie
die Betreuung abgebrochen bzw. abgelehnt und angekündigt, dass meine
Doktorarbeit am Ende unabhängig vom Inhalt, von der Fakultät (gemeint
ist die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität
zu Köln) abgelehnt wird. Dann erfolgte die Exmatrikulation, die aber
aufgehoben wurde, weil ich die Möglichkeit hatte, ohne Betreuung die
Doktorarbeit zu machen.
Die Untersuchung des unklaren Verhaltens der Frau Dr. Deichmann hatte
die Universität zu Köln als Diensthandlung unterlassen und somit auch
gegen den Untersuchungsgrundsatz verstoßen.
Auch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (und zwar die Mitarbeiter
Dr. Möhler und Dornburg) wollte den Fall nicht untersuchen. Herr
Dornburg antwortete in seinem Schreiben vom 25.09.2009, dass das
Ministerium zwar die Rechtsaufsicht gegenüber den autonomen
Universitäten ausübt, aber es handelt sich um Verhältnis „zu den
verantwortlich Handelnden in Köln“, insofern ist es für ihn „nicht
möglich“, „weiter zu helfen.“
Dornburg hatte keine Zweifel daran, ob die „verantwortlich Handelnden
in Köln“ auch tatsächlich verantwortlich handeln. Selbst der Ausdruck
„verantwortlich Handelnden“ lässt keine Zweifel zu, denn jede (selbst
die nicht verantwortliche) Handlung der „verantwortlich Handelnden“
verantwortlich sei.
Aber die Möglichkeit der Anfertigung und Abgabe der Dissertation ohne
Betreuung bzw. ohne Betreuer sollte bzw. soll eine faire, sachliche
und objektive Begutachtung bzw. Bewertung vorsehen.
Ich habe mein Vorhaben bzw. meine geplante Dissertation mit dem
akademischen Direktor Dr. Mathias Cramer abgesprochen und die
Doktorarbeit mit dem Titel: „Die Genomforschung, Krebs und
Autoimmunkrankheiten: die Umsetzbarkeit und Perspektiven eigener
Erfindungen und die Entdeckung eines neuen Zusammenhangs“ über eigene
Erfindungen (der Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten,
der antitumoralen, genetisch modifizierten Viren mit Antikörpern oder
Rezeptoren zur spezifischen Erkennung der Zielzellen, und der neuen
schnellen und preisgünstigen Sequenzierverfahren), die von anderen
Wissenschaftlern experimentell umgesetzt bzw. bestätigt wurden, sowie
über die Entdeckungen, die sich aus den Zusammenhängen zwischen diesen
experimentell bestätigten, d.h. machbaren bzw. umsetzbaren
Erfindungen, ergeben bzw. resultieren, und über die Konsequenzen aus
diesen Entdeckungen, geschrieben und abgegeben.
Ich habe anhand der Beschreibung und Vergleich, (die Methoden, die zu
den Naturwissenschaften gehören, wie es auch im dtv-Lexikon Band 20,
zum Begriff „Wissenschaft“ zu finden ist) nachgewiesen, dass meine
Erfindungen neuartiger Fusionsproteine gegen Autoimmunkrankheiten,
gegen unterschiedliche Arten der Leukämie und soliden Tumoren, meine
Erfindungen neuartiger onkolytischen Viren mit Antikörpern oder
Rezeptoren und meine Erfindungen für schnelle Sequenzierung der DNA
und kompletten Genomen umsetzbar sind. Auch die Bestätigungen meiner
Erfindungen durch die Firma Micromet wurden in meiner Dissertation
beschrieben. Allein eine solche Dissertation würde eine modern
wissenschaftshistorische Doktorarbeit im Fach Genetik beinhalten.
Als Bestätigung für die Umsetzbarkeit meiner Erfindungen (insbesondere
meiner antitumoralen Erfindung DE19925052 A1) wurde unter anderem die
internationale Patentanmeldung WO2007048022 „Antibody-Polypeptide
Fusionproteins and Methods for Producing and Using Same“ (Anmeldetag:
21.10.2005 und Offenlegungstag: 26.04.2007) von Anke Kretz-Rommel und
ihren Kollegen genannt.
Meine Erfindung onkolytischer Viren mit Rezeptoren oder Antikörpern
wurde von der US-Firma VectorLogics (in internationaler
Patentanmeldung WO2006119449 „Modified Adenovirus Containing a
Stabilized Antibody“, angemeldet am 04.05.2005) und Dirk M. Nettelbeck
(nach Angaben im Artikel von Nettelbeck, D.M., Alvarez, R.D. und
Curiel D. T. (2009) „Mit Viren gegen Krebs“ Spektrum der Wissenschaft,
Dossier 3/09: Neue Strategien gegen Krebs, S. 70-77, Dirk Nettelbeck
ist Leiter der Forschungsgruppe für Virotherapie am Deutschen
Krebsforschungszentrum (DKFZ)) experimentell umgesetzt und mit Erfolg
bestätigt. Interessant ist die Tatsache, dass ich diese Erfindung
(meine deutsche Patentanmeldung DE19818938 für therapeutischen
Präparat) dem DKFZ im Jahr 1998 vorgeschlagen habe und DKFZ sagte mir
im Jahr 1998 mit Schreiben von Dr. Ruth Herzog ab. Also hat DKFZ
Plagiat bzw. Diebstahl meines geistigen Eigentums begangen.
Ich entdeckte in meiner Dissertation den neuen Zusammenhang zwischen
meinen Fusionsproteinen gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten und der
Genomforschung, bzw. meinen erfindungsgemäßen Sequenzierverfahren,
insbesondere für die Untersuchung auf Mutationen und somit eröffnet
meine Erfindung bzw. meine Dissertation die Möglichkeit der für jeden
Mensch zugänglichen personalisierten Medizin. Die Entdeckung hat
weitereichende Konsequenzen für Patienten-spezifische Therapien.
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse meiner Doktorarbeit
bestehen, unter anderem, in der Entdeckung der Möglichkeit, sowohl
dank meinen erfindungsgemäßen Fusionsproteinen gegen Krebs und
Autoimmunkrankheiten, als auch dank meinen erfindungsgemäßen
Sequenzier-Verfahren, die Auswahl der Produktkandidaten der
Medikamente für diese Krankheiten zu erweitern und die Suche nach
Produktkandidaten zu optimieren, sowie in der Entdeckung eines neuen
Zusammenhangs zwischen Genomforschung, insbesondere Untersuchung auf
Mutationen, und Krebsforschung bzw. Bekämpfung von Krebs sowie in der
Entdeckung der neuen Zusammenhänge zwischen Genomforschung,
insbesondere Untersuchung auf Mutationen, und Bekämpfung der
Autoimmunkrankheiten.
Der Zusammenhang hinsichtlich der Krebsbekämpfung besteht in der
Möglichkeit der Ausweitung oder Erweiterung der Auswahl an Domänen,
wie z.B. zytotoxische Domänen, die für die Konstruktionen meiner
erfindungsgemäßen, vor allem antitumoralen Fusionsproteinen
angewendet werden können. D.h. zukünftig zu entdeckenden, vor allem
antitumoral wirkenden Proteine können Teile bzw. Domänen der
antitumoralen bzw. antitumoral wirkenden Fusionsproteine gemäß meinen
veröffentlichen Erfindungen werden.
Da es allgemein bekannt ist, dass Genome der Menschen jeweils die für
diese Menschen spezifische Mutationen enthalten, bestehen meine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse, d.h. wissenschaftlichen Erkenntnisse
in meiner Dissertation, unter anderem auch darin, dass die
Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine gegen Krebs und meiner
Erfindungen neuer Sequenzier-Verfahren es erlaubt, neue antitumorale
erfindungsgemäße Fusionsproteine zu kombinieren und zu konstruieren,
die entsprechende Domänen enthalten, die von Genomen der jeweiligen zu
untersuchenden bzw. zu behandelnden Menschen bzw. Patienten stammen
und daher Mutationen enthalten bzw. die Struktur haben, die für diese
Menschen bzw. Patienten spezifisch ist. Und diese Patienten- bzw.
Personen-spezifische Mutationen werden vorzugsweise durch
entsprechende meine erfindungsgemäße Sequenzier-Verfahren oder durch
andere Sequenzier-Verfahren festgestellt.
Am Beispiel der therapeutischen Formel der Antitumor-Proteine Rezeptor
(Region)-zytotoxische Region, um Tumor-kranke Zelltypen mit
Rezeptoren-Regionen zu erkennen und in diese Zielzellen zu gelangen
und diese Tumorzellen vorzugsweise mit neuronalen
Mikrotubuli-Binderegionen zu blockieren, bestehen die neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse darin, dass sowohl die Rezeptoren bzw.
Rezeptor-Regionen, als auch die zytotoxischen Regionen
Patienten-spezifisch sein können!
Möglich ist das durch meine Formeln der neuen antitumoralen
Fusionsproteine, sowie vor allem durch meine Sequenzier-Verfahren und
Standard-Verfahren der rekombinanten DNA-Technologie zur Herstellung
der Fusionsproteine gemäß einer Erfindung.
D.h. Anti-Tumor-Medikamente werden aus Patienten mit Tumor gewonnen!
D.h. die Patienten-spezifische molekulare Struktur-Information wird
aus den Patienten entnommen und Patienten-spezifische
Anti-Tumor-Medikamente werden in externen Zellkulturen produziert und
dann diesen Patienten durch Injektion verabreicht. Es ist zu erwarten,
dass diese Menschen- bzw. Patienten-spezifische biopharmazeutische
Präparate nicht von den jeweiligen Menschen abgestoßen werden bzw.
keine allergische oder septische Reaktion hervorrufen sowie keine
toxische Reaktion auf gesunde Zellen haben werden.
Der Kern meiner Doktorarbeit beinhaltet also das Wesen der
personalisierten Medizin bzw. stellt die optimale Lösung für die
personalisierte Medizin dar.
Weitere meine wissenschaftliche Erkenntnisse in meiner Doktorarbeit
bestehen in den Menschen- bzw. Patienten-spezifischen Fusionsproteinen
mit der Formel Fc-Autoantigen gegen Autoimmunkrankheiten.
Menschen- bzw. Patienten-spezifische autoantigene Regionen, bzw.
Autoantigene, die Menschen-spezifische Mutationen enthalten, werden
mit Fc-Regionen (auch Menschen- bzw. Patienten-spezifische Fc-Regionen
sind möglich) kombiniert, um gesunde Immunzellen gegen pathogene
autoreaktive Immunzellen zu lenken.
Die Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine mit der Formel
Fc-Autoantigen gegen Autoimmunkrankheiten erlaubt, neue
Fc-Autoantigen-Fusionsproteine zu kombinieren und zu konstruieren, die
Patienten-spezifische Mutationen enthalten bzw. Patienten-nahe
molekulare Struktur haben. Die Effektivität bzw. die Wirksamkeit
dieser Fusionsproteine kann durch Patienten-spezifischen autoantigenen
Regionen erhöht werden, wobei diese Patienten-spezifische autoantigene
Regionen noch höhere Affinität zu den entsprechenden Autoantikörpern
der Patienten haben können. Diese Patienten-spezifische Mutationen
können vorzugsweise mit Hilfe meiner erfindungsgemäßen
Sequenzier-Verfahren festgestellt werden.
D.h. auch wie bei meinen erfindungsgemäßen antitumoralen
Fusionsproteinen, werden die neuen Patienten-spezifischen
Fc-Autoantigen-Fusionsproteinen anhand von Genomdaten (die
vorzugsweise mit meinen erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren
bestimmt werden) der Patienten konstruiert, extern in den Zellkulturen
produziert, gereinigt und in entsprechende Patienten, die an
Autoimmunkrankheiten wie Diabetes oder Multiple Sklerose leiden,
injiziert bzw. verabreicht.
In diesem Fall kann die Zahl bzw. die Auswahl an Domänen bzw. die Zahl
der spezifischen Domänen, die für meine erfindungsgemäßen
Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten angewendet
werden, sich der Zahl der zu behandelnden Patienten annähern. Aber da
es möglich ist, Genome der Patienten, vor allem mit Hilfe meiner
erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren, vor allem auf Mutationen zu
untersuchen bzw.
Mutationen aus Vergleich unterschiedlicher Genomdaten abzulesen, ist
es möglich, mittels Standardverfahren der rekombinanten
DNA-Technologie, unterschiedliche, Patienten-spezifische
erfindungsgemäße Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten
für alle entsprechenden Patienten Wirklichkeit zu machen.
Genom-Informationen der Patienten dienen in diesem Fall gegen die
Krankheiten (wie Krebs und Autoimmunkrankheiten) dieser Patienten.
Diese meine theoretische und modern wissenschaftsgeschichtliche
Doktorarbeit wurde tatsächlich, wie von Frau Deichmann angekündigt,
unabhängig vom Inhalt abgelehnt und alle meine Argumente wurden sowohl
bei der Beurteilung meiner Dissertation als auch in nachfolgender
Korrespondenz mit der Universität zu Köln, und zwar mit dem Dekan
Schneider, ignoriert.
Die Gutachten der Prof. Langer und Prof. Korsching zu meiner
Dissertation enthielten kein Wort zum Inhalt meiner Dissertation.
Die Geschichte meiner Promotion erinnerte mich an die Geschichte
meiner Teilnahmen am Wettbewerb „Jugend forscht“ in 1999 und 2000. Es
gibt überraschende Parallelen, insbesondere was die Befangenheit und
fehlende Sachlichkeit bzw. fehlende sachliche Prüfung seitens der
Jury-Mitglieder des „Jugend forscht“ - Wettbewerbs und seitens der
Gutachter der Universität zu Köln betrifft. Das erinnert auch an die
Ausführungen im Buch von Bernhard Gill „Gentechnik ohne Politik.“
Unterdrückung einerseits, und Diebstahl geistigen Eigentums
andererseits, stellen eine Strategie, nicht nur mir gegenüber, sondern
auch gegenüber anderen Erfindern, dar, um Heilung und Wachstum zu
hindern.
Das entsprechende Verfahren gegen die Universität zu Köln beim
Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) wurde zum Teil hinsichtlich der
Schadenersatzforderung an das Landgericht Köln verwiesen und die
Richter am Verwaltungsgericht Köln Becker, Schumacher und
Hanke-Sülwold und am Landgericht Köln Lüders schlossen sich der
Meinung der Gutachter Prof. Thomas Langer und Prof. Sigrun Korsching,
des Dekans Prof. Karl Schneider sowie anderer einspruchsberechtigten
Mitglieder (unter anderem die Professoren Schnetz, Pasparakis, Hoppe
und Leptin) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der
Universität zu Köln an, dass, erstens, Erfindungen als Lösungen
wissenschaftlicher Probleme unwissenschaftlich seien, zweitens, dass
das Erfinden bzw. die Schaffung der Lösungen für wissenschaftliche
Probleme unwissenschaftlich sei und keine wissenschaftliche Leistung
sei, drittens, dass Prioritäten, Patente und Patentliteratur für die
Wissenschaft keine Rolle spielen, viertens, dass Vergleich als Methode
nicht angewendet werden darf und fünftens, dass ein Erfinder nicht
berechtigt sei, die experimentellen Bestätigungen anderer
Wissenschaftler für die Umsetzbarkeit seiner Erfindung(en), für seine
wissenschaftliche Arbeit zu nutzen! Diese Meinung vertreten auch der
Rektor der Universität zu Köln Prof. Axel Freimuth, der Leiter seines
Stabs Dr. Philipp Zygojannis, Mitglieder des Justitiariats der durch
Korruptionsskandal (Verkauf von Doktortiteln), durch „Leichenskandal“
(nicht hinnehmbare Missstände am Anatomischen Institut) und durch
Vertreibung der Studierenden bekannten Universität zu Köln Degel,
Burmeister und Klein sowie die Richter am Oberverwaltungsgericht für
das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Dr. Schneider, Maschmeier und
Dr. Ost, und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann, Büge und
Prof. Dr. Hecker.
Diese Richter am Oberverwaltungsgericht NRW haben sogar behauptet,
dass in diesem Fall keine Notwendigkeit besteht, schwierige
Rechtsfragen zu klären oder weitere Tatsachen zu ermitteln.
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln Frau Herkelmann-Mrowka,
(Bearbeiterin Frau Dr. Kimmel), der Präsident des OVG NRW Dr. Michael
Bertrams, (Bearbeiterin Frau Heibges-Segebarth) und die Präsidentin
des Bundesverwaltungsgerichts Marion Eckertz-Höfer begünstigen diese
Willkür, obwohl auch Richter bzw. Rechtsprechung nach dem Grundgesetz
(Artikel 1 Absatz 3 sowie Artikel 20 Absatz 3 GG) an das Gesetz bzw.
an Gesetz und Recht gebunden sein müssen.
Dabei haben die Professoren und Richter sich nicht zu meinen Thesen
und Ausführungen geäußert und meine Argumente wurden ignoriert bzw.
nicht berücksichtigt und der Inhalt meiner Doktorarbeit wurde trotzig
übersehen bzw. völlig ignoriert. Diese Professoren und Richter haben
meine Thesen weder verifiziert noch falsifiziert bzw. weder bestätigt
noch dementiert. Die entsprechende rechtliche und sachliche Prüfung
wurde systematisch als Diensthandlung unterlassen. Es gab kein Wort zu
meinen logischen Ausführungen und zu meinen Entdeckungen sowie
beschriebenen Zusammenhängen und zu den Folgen, die sich aus diesen
Zusammenhängen resultieren. Es gab kein Wort zum Inhalt meiner
Doktorarbeit! Ausserdem gab es grobe Verzerrungen bei der Beurteilung
meiner Dissertation.
Prof. Korsching schrieb, dass sie meine Doktorarbeit nicht beurteilen
kann und, dass meine Schlussfolgerung sei, dass „verschiedene
amerikanische Patente“ meine Patente „unangemessenerweise nicht
anerkennen.“ Prof. Korsching ignorierte, dass es sich um die
Umsetzbarkeit meiner bestimmten Erfindungen handelt und um die Folgen
bzw. Perspektiven dieser Umsetzbarkeit.
Prof. Langer hatte ausgedacht, dass ich geschrieben hätte, dass keine
Heilung von Krebs nötig sei. Das ist eine grobe Verzerrung,
Verleumdung und Lüge. Seine negative Entscheidung beruhte auf seiner
Lüge und auf Basis bzw. auf Grundlage seiner verleumderischen
Entscheidung hatte er, Prof. Korsching und ihre Kollegen mich aus der
Universität zu Köln vertrieben. Die gesamte „Bewertung“ meiner
Dissertation basierte sich auf Lügen, trotzigen Missverständnissen,
Verzerrungen und Verleumdungen. Die Prof. Korsching schrieb, dass sie
meine Dissertation nicht beurteilen kann, aber sie hat trotzdem meine
Doktorarbeit abgelehnt. Ein solches Verhalten von Prof. Langer und
Prof. Korsching müsste untersucht werden, aber anstatt Untersuchung
gab bzw. gibt es blinde Unterstützung dieser Willkür seitens
Professoren der Universität zu Köln und seitens zuständigen Richtern,
die ohne Überprüfung des Sachverhalts, insbesondere ohne die
Überprüfung meiner Dissertation und ohne alle Argumente zu
berücksichtigen, sich hinter diesen Willkür-freundlichen Professoren
stellen.
Allein der Vergleich einer Erfindung in der Genetik bzw. der Nachweis,
dass meine Erfindung von Anderen bestätigt wurde bzw. sich als
umsetzbar erwiesen hatte, beinhaltet eine modern
wissenschaftshistorische Doktorarbeit. Und diese modern
wissenschaftshistorische Doktorarbeit ist zulässig. Es gibt keine
gesetzliche Regelungen und keine Tatsachen, die diese Doktorarbeit
unmöglich machen oder verbieten würden. Hinzu kommen theoretische
Überlegungen bzw. Konsequenzen dieser Umsetzbarkeit(en). Diese
Konsequenzen bzw. Ausführungen wurden überhaupt nicht berücksichtigt.
Ausserdem gab mir Dr. Ute Deichmann per Email die Aufgabe, die
vergleichende Analyse der Patentliteratur durchzuführen und zwar USA
und Deutschland miteinander zu vergleichen und darüber einen Kapitel
zu schreiben. Das habe ich erfolgreich getan, wonach die unbegründete
Ablehnung der Betreuung und die Ankündigung erfolgte, dass meine
Doktorarbeit am Ende unabhängig vom Inhalt von der Fakultät abgelehnt
wird. Später lügte Frau Deichmann dem Justitiariat, dass dieser
Kapitel meine ganze Dissertation sei. Aber der Vergleich als Methode
wurde auch von Dr. Deichmann anerkannt und gefordert.
Allein die Tatsache, dass entsprechende Professoren an der Universität
zu Köln sich zahlreiche Verzerrungen erlaubt und auch die nicht nötige
Überarbeitung meiner theoretischen und modernen
wissenschaftsgeschichtlichen Doktorarbeit ausgeschlossen haben, zeigt
die Willkür und Befangenheit dieser Professoren.
Die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Köln Becker
(Vizepräsident des VG Köln), Schumacher und Hanke-Sülwold, die Richter
am Oberverwaltungsgericht NRW Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost,
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann, Büge und Prof. Dr.
Hecker sowie die entsprechenden Professoren der Universität zu Köln
übersahen und übersehen trotzig, dass auch die Firma Micromet die
Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine gegen Autoimmunkrankheiten und
Krebs experimentell bestätigt hatte. D.h. die Logik lautet: die
deutsche Firma Micromet darf diese Erfindungen von Alexander Cherkasky
nutzen, dabei spielen Prioritäten keine Rolle und Herr Cherkasky darf
nicht behaupten, dass Micromet seine Erfindungen umgesetzt bzw. ihre
Umsetzbarkeit bestätigt hatte. Die Begründung für dieses Verbot fehlt.
Die Gerichte VG Köln, das OVG NRW und das Bundesverwaltungsgericht
bevorzugten die Universität zu Köln, unabhängig von ihren Fehlern und
Verzerrungen, und benachteiligten mich, unabhängig vom Inhalt meiner
Doktorarbeit und meinen Argumenten und ohne rechtliche und sachliche
Prüfung des Sachverhalts.
Das stellt auch doppelte Standards und Benachteiligung dar und
beinhaltet die „Neo-Arisierung“: Andere dürfen die Folgen der
Umsetzbarkeit der Erfindungen von Alexander Cherkasky nutzen, aber der
Erfinder Alexander Cherkasky dürfe das nicht!
Diese „Neo-Arisierung“, die in der Enteignung fremden geistigen
Eigentums und in der Diskriminierung bzw. Benachteiligung des
Erfinders besteht, erinnert an den räuberischen Kern des Wesens des
Nationalsozialismus.
Diese Wertvernichtungsmaschinerie aus diesen Professoren und Richtern,
die den Patienten Hoffnung wegnehmen wollen, will meinen Namen und
meine Erfindungen nicht anerkennen, jedoch die Ergebnisse meiner
Arbeit, und zwar ohne Belohnung, nutzen, wobei mehrere
Wissenschaftler und Unternehmen, unter anderem auch aus Amerika und
Spanien meinen Namen und meine Erfindungen anerkannt bzw. meinen Namen
und meine entsprechenden Patentdokumente als Basis-Erfindungen in
ihren Patentdokumenten genannt haben.
Im US-Patent 8153438 „Sequencing nucleic acid polymers with electron
microscopy“ der Firma Halcyon Molecular ist mein deutsches Patent DE
19937512 „Verfahren und Gerät zur schnellen Genom-Sequenzierung durch
Linearisierung oder Auseinanderziehen der DNA“ (Tag der Anmeldung:
09.08.1999, Offenlegungstag: 15.02.2001, Patent erteilt am 24.08.2006)
als Basis-Erfindung genannt, aber der Unterschied, der das US-Patent
US8153438 neu und erfinderisch machen würde, ist nicht beschrieben.
Die Firma Halcyon Molecular, die als Pionier bezeichnet wurde, ist im
Artikel von Eric E. Schadt, Steve Turner und Andrew Kasarskis (2010)
„A window into third-generation sequencing“ in Human Molecular
Genetics 19 (R2):R227-40 beschrieben worden. Dieser Artikel ist im
Literaturverzeichnis im Artikel „DNA sequencing“ in Future Methods in
Wikipedia genannt worden.
Interessant ist, dass die Zukunftsmethoden in Amerika schon dank
meiner Arbeit zur Vergangenheit (mein deutsches Patent DE19937512
wurde im Jahr 1999 angemeldet) in Deutschland gehören.
Der amerikanische Erfinder Rouvain Bension hat meinen Namen und mein
Patent DE19937512 in seinem US-Patent 7163658 „Rapid sequencing of
polymers“ als Grundlage genannt.
Spanische Erfinder Julian Miguel Blanco Arbues, Jorge Carrillo Molina
und Marta Curriu Marti bzw. die Anmelder Laboratorios del Dr. Esteve
(Barcelona) und Fundacion Privada
Institut de Recerca de la SIDA-Caixa (Badalona) haben in ihrer
europäischen Patentanmeldung EP2447277 A1 „Vaccine compositions based
on modified gp41 immunogens“ (Vakzinen gegen HIV/AIDS) meine Erfindung
bzw. meine internationale Patentanmeldung WO2006/136892 (WO2006136892
„Novel Cherkasky Fusion Proteins Containing Antibody Binding Proteins
or the Regions Thereof“ umfassend auch meine Patentanmeldungen
WO2005/040382 „Cherkasky Fusion Proteins Containing Antibody-,
Antigen- and Microtubule-binding Regions and Immune
Response-Triggering Regions“ und DE10350131 „Fusionsproteine
enthaltend Antikörperbinde- und Mikrotubuli-Binderegionen“) als
Grundlage genannt.
Meine im Jahr 1999 (!) beim Wettbewerb „Jugend forscht“ vorgestellte
und vom Stern (25.03.1999, S.19) beschriebene Erfindung der
Protein-spaltenden Fusionsproteasen gegen Prionen bzw.
Prionen-assozierte Krankheiten, Alzheimer-Krankheit,
Autoimmunkrankheiten und Krebs, (meine deutsche Patentanmeldung
DE19822406) wurde im US-Patent 8034766 (für Dekontaminierung von
Prionen) von du Pont de Nemours and Company und University College
London als Grundlagen-Erfindung genannt.
Im Jahr 1999 (!), mit Schreiben von Helen Wild vom 07.07.1999 (mit dem
Zeichen wi/koh) bekam ich Absage vom Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft mit folgender „Begründung“: „Sehr geehrter Herr
Cherkasky, leider können weder der Stifterverband noch eine der von
ihm verwalteten Stiftungen Mittel für Ihr Vorhaben bereitstellen.
Entweder haben sie andere Satzungszwecke oder es scheitert an den
finanziellen Mitteln. Wir bedauern, Ihren keinen positiven Bescheid
geben zu können.“
Linda Reinders, die in der Bezirksregierung Düsseldorf für die
Überwachung der Pharmafirmen zuständig war, sagte in ihrem Schreiben
vom 01.06.2007 (Aktenzeichen 24.30-00 (Cherkasky)) ihre Unterstützung
ab. Sie schrieb, dass sie im Pharmabereich nicht innovativ tätig ist.
Noch vor meiner Teilnahme bei „Jugend forscht“ im Jahr 1999 habe ich
unter anderem die Firma Merck KGaA und Deutsches
Krebsforschungszentrum (DKFZ) angeschrieben und diese Erfindung und
noch meine andere Erfindung gegen Krebs angeboten.
Mit Schreiben vom 10.07.1998 bedankten sich Dr. Schüttler und Dr. Benz
(Patent Department, Merck KGaA, Darmstadt) für meine Angebote und
teilten Folgendes mit:
„Unsere zuständige Fachabteilung hat die Angebote sorgfältig
überprüft, ist aber leider zum Ergebnis gekommen, dass die Angebote
nicht zu unseren gegenwärtigen Forschungsschwerpunkten passt.
Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und verbleiben mit
freundlichen Grüßen.“
Die Antwort vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), von Dr. Ruth
Herzog, mit dem Zeichen (-zi), vom 28. Mai 1998 lautete: „Sehr
geehrter Herr Cherkasky, wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer
Erfindung und Ihr Vertrauen, das Sie in uns setzen. Wir haben Ihre
Unterlagen mit Interesse zur Kenntnis genommen und müssen Ihnen jedoch
mitteilen, dass wir Sie bei der Verwertung nicht unterstützen können.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist eine
Forschungseinrichtung, die keine Produkte herstellt bzw. vertreibt. Zu
unserer Entlastung reichen wir Ihnen deshalb die Unterlagen zurück.“
Diese Antwort von Dr. Herzog vom DKFZ hat mich überrascht, unter
anderem, weil es unklar ist, warum diese Personen mir mitteilen
müssen, dass sie mich bei der Verwertung nicht unterstützen können.
Warum müssen sie das? Aber was mich noch stärker beeindruckt hatte,
war diese Aussage, dass das DKFZ eine Forschungseinrichtung sei, die
keine Produkte herstellt.
Mit anderen Worten haben die Mitarbeiter des DKFZ gesagt, dass die nur
an einem Problem namens Krebs forschen und jedoch nicht dieses Problem
lösen wollen. Die erforschen Krebs, tun aber nichts gegen Krebs und
wollen auch nichts gegen Krebs tun. Diese „Logik“ (aus dem Jahr 1998)
stimmt mit der „Logik“ der Richter am Verwaltungsgericht Köln, am
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und am Bundesverwaltungsgericht
und der Professoren der Universität zu Köln (aus dem Jahr 2012)
überein, wonach eine Erfindung als Lösung eines wissenschaftlichen
Problems unwissenschaftlich sei. D.h. die „Logik“ lautet: man darf nur
Krebs erforschen, aber man darf nicht Krebs besiegen, oder sogar man
darf überhaupt nichts gegen Krebs erfinden!
Ich war noch mehr überrascht, als ich bei der Recherche in der
Datenbank Depatisnet (Patentliteratur-Datenbank des Deutschen Patent -
und Markenamts) herausfand, dass ein Mitarbeiter des Deutschen
Krebsforschungszentrums (DKFZ) Henning Walczak versuchte, meine
Erfindung neuartiger sogenannter Fc-Fusionsproteine (umfassend
Fc-Rezeptor- und Fc-Ligand-Fusionsproteine) gegen Krebs sich
anzueignen. Seine Patentanmeldungen EP1606318, WO2004/085478 und
EP2004003239 (aus dem Jahr 2004) auf verbesserte Fc-Fusionsproteine
wurden von den Prüfern des Europäischen Patentamts abgelehnt und als
Begründung wurde den Anmeldern Apogenix GmbH (die „Spin-out“-Firma des
DKFZ) und DKFZ (beide haben ihren Sitz Im Neuenheimer Feld in
Heidelberg), bei denen Henning Walczak tätig war, das in der Recherche
ermittelte Patentdokument DE10160248 (meine Patentanmeldung aus dem
Jahr 2001 für neuartige Fc-Fusionsproteine, insbesondere bzw.
Fc-Rezeptor- und Fc-Ligand-Fusionsproteine) als neuheitsschädliche
Entgegenhaltung zugeschickt.
D.h. diese meine ältere Erfindung DE10160248 sowie meine
Patentdokumente DE10162870, DE10161738, DE10161899 und DE19925052 A1
(Fig. 1, sowie Ansprüche 4, 5, 11, 12 und 13) machen die „Erfindung“
von Henning Walczak bzw. von Apogenix und DKFZ nicht neu. Aber
Apogenix hat dies verschwiegen und für meine Erfindung (insbesondere
gegen Hirntumoren), mehr als 58,5 Millionen Euro eingesammelt, davon 5
Millionen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nach
der Gründung im Jahr 2005 bekam Apogenix in der ersten
Finanzierungsrunde 15 Millionen Euro und sein Investor war auch DKFZ.
Ich erinnerte an die „Auszeichnung“ von Bayer bei „Jugend forscht“
1999 in Leverkusen (Forschungspatenschaft des DKFZ in Heidelberg) und
an Dr. Jürgen Schumacher, Mitglied der Jury des Wettbewerbs „Jugend
forscht“ in Düsseldorf in 2000, der von mir ausführliche Unterlagen
bekommen und diese zu seinen Bekannten nach Heidelberg schicken
wollte.
Aber dieser Plagiat-Versuch bzw. Enteignungsversuch seitens DKFZ
widerspricht der Behauptung der Mitarbeiterin des DKFZ Dr. Ruth
Herzog, dass das DKFZ keine Produkte herstellt.
Die Firma Apogenix wurde auch von Dietmar Hopp (der in die
Biotechfirma GPC investierte) bzw. von seiner Investitionsfirma
dievini finanziert, (über die Der Speigel (Nr. 42/15.10.2012, S.
76-79) schrieb), und die von Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ,
einem Nachkommen der Krupp-Dynastie, mitgeleitet wird.
Interessant ist diese geschichtliche Parallele: Krupp-Vorfahr
finanzierte Arisierung und profitierte von dieser und Krupp-Nachkomme
finanzierte diese „Neo-Arisierung“ (durch Apogenix).
Interessant ist auch, dass Apogenix drei Investoren hat, nämlich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) („Invented in
Germany“ (wie auf Apogenix-Internetseite zu finden ist)), dievini bzw.
Hopp und DKFZ! Die meiste Förderung kommt vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF). Nach Pressemitteilung über die
Veröffentlichung in „Nature“ will Apogenix meine
Fc-Rezeptor-Fusionsproteine als Lizenz(en) verkaufen bzw. Apogenix
will „out-license“ meine Erfindung.
Mit falschen Informationen sucht Apogenix weiter nach Partnern und
Investoren. Apogenix will nach Angaben auf seiner Internetseite,
Lizenzen möglichst bald verkaufen, d.h. Apogenix bietet Lizenzen zum
Verkaufen an für das, was dem Apogenix nicht gehört und was daher kein
Wert hat, (weil das kein Wert von Apogenix ist). Es handelt sich daher
auch um Betrug und Täuschung. Nähere Informationen sind auf dem Blog
http://plagiatorapogenix.blogspot.de/ zu finden.
Aber „der Forschungs-Pate“ DKFZ hat also nicht nur meine Erfindung
onkolytischer Viren mit Antikörpern (DE19818938) durch die Gruppe von
Nettelbeck, sondern auch meine Erfindung der antitumoralen
Fusionsproteine (DE10160248) gestohlen.
Die Firma Merck und zwar Merck Patent GmbH hatte sich ähnlich wie
DKFZ und Walczak verhalten. Dies konnte ich auch bei der Recherche im
Depatisnet erfahren.
Im Jahr 2002 hat Merck Patent GmbH meine Erfindung, aber ohne meinen
Namen, zum Patent angemeldet. Es handelt sich um die europäische
Patentanmeldung von Merck EP1361891 „Künstliche Fusionsproteine mit
verminderter Immunogenität.“ Die Recherche, die vom Europäischen
Patentamt an Merck Patent GmbH zugeschickt worden war, bestand aus
drei deutschen Patentdokumente nämlich DE10133071, DE19822406 und
DE19925052. Das Gemeinsame an diesen Patentdokumenten ist, dass alle
diese drei Patentdokumente – meine Patentdokumente sind.
D.h. die Prüfer des Europäischen Patentamts haben der Firma Merck
Patent GmbH gezeigt, dass diese Prüfer wissen, aus welcher Quelle bzw.
von wem Merck Patent versucht, geistiges Eigentum zu stehlen.
Aber dieser offenkundige Plagiats-Versuch bzw. Enteignungsversuch
widerspricht der Behauptung von Dr. Schüttler und Dr. Benz aus dem
Jahr 1998, dass meine Angebote nicht zu den Forschungsschwerpunkten
von Merck Patent bzw. Merck passen. Aber genauer formuliert heisst es:
im Jahr 1998 passen meine Angebote nicht zu den gegenwärtigen (bzw.
damaligen) Forschungsschwerpunkten, aber danach, nachdem ich diese
Angebote gemacht habe, passten meine Angebote doch und zwar so, dass
es ein kostenfreier Übernahmeversuch bzw. Enteignungsversuch seitens
Merck Patent GmbH gab, der vom Europäischen Patentamt gestoppt wurde.
Aber noch im Jahr 2001 hat Merck Patent GmbH meine Erfindung, die ich
in meiner Patentanmeldung DE19925052 A1 (Anmeldetag: 01.06.1999 und
Offenlegungstag: 07.12.2000, Figur 1, sowie Ansprüche 4, 5, 11, 12 und
13) sowie bei „Jugend forscht 2000“ in Düsseldorf vorgestellt habe, in
seiner internationalen Patentanmeldung WO02/066514 „Artificial
Proteins with Reduced Immunogenicity“ (PCT/EP02/01690, Anmeldetage:
19. Februar 2001 (EP01103955.9) und 05. April 2001 (EP01108291.4) und
veröffentlicht am 18. Februar 2002) angemeldet bzw. beschrieben. Auf
der Seite 15 dieser internationalen Patentanmeldung WO02/066514 findet
sich die Formel A-Ln-X, wo A-Antikörper wie z.B. Fab-Fragment,
Ln-Linker oder Gelenkdomäne und X ein Nicht-Immunglobulin bedeutet
(siehe auch Seiten 17 und 81sowie Anspruch 16 von WO02/066514). Also
handelt es sich um Plagiat bzw. Diebstahl meines geistigen Eigentums
durch Merck Patent GmbH. Auf den Seiten 53, 69 und 70 findet sich die
Beschreibung der Verwendung dieser Fusionsproteine gegen Krebs.
Aber nach Angaben des Europäischen Patentamts zur Mercks
Patentanmeldung EP1361891 A2 ist WO02/066514 (PCT/EP02/01690) die
internationale Patentanmeldung für EP1361891, d.h. die Recherche (des
Europäischen Patentamts) aus meinen Patentdokumenten DE10133071,
DE19822406 und DE19925052 gilt sowohl für EP1361891 als auch für
WO02/066514 (PCT/EP02/01690) die auch neuheitsschädlich für Apogenix
ist von Merck Patent GmbH. Diese Patentanmeldung von Merck Patent
WO02/066514 ist auch neuheitsschädlich für Patentanmeldungen von
Apogenix.
Wahrscheinlich wegen Arroganz und Prinzipien, die über der Gesundheit
der Menschen und über Gewinn-Maximierung liegen, hielt es Merck bzw.
Merck Patent GmbH nicht für nötig, mir ein Angebot bzw.
Lizensierungs-Vorschlag zu machen, und zwar nicht nur nachdem es
bekannt wurde, dass Merck Patent GmbH mein geistiges Eigentum
gestohlen hatte, sondern auch nachdem die Prüfer des Europäischen
Patentamts der Merck Patent GmbH nur meine Patentdokumente als
Recherche-Ergebnisse zugeschickt hatten. Und diese Arroganz, nachdem
Merck mehrere meine erfindungsgemäße Formeln experimentell geprüft
bzw. bestätigt hatte.
Für Merck ist es einfacher, auf die Patentierung, Entwicklung und
Vermarktung neuer Therapien zu verzichten, als den Namen Alexander
Cherkasky anzuerkennen.
Das Positive war auch, dass ich für die Erfindung meiner neuartigen
Fusionsproteine gegen Krebs mit der Bronze-Medaille und Ehrenurkunde
des grössten internationalen Erfinderwettbewerbs in Deutschland IENA
(Ideen-Erfindungen-Neuheiten) 2003 ausgezeichnet wurde.
Es gab auch andere Diebstahl-Versuche, die von den Prüfern des
Europäischen Patentamts gestoppt wurden. Die Europäische
Patentanmeldung EP1308516 „Zielgerichtete Rekombinase-Fusionsproteine
und entsprechende Polynukleotide, Vektoren und Kits, und deren
Verwendungen zur zielgerichteten DNS-Rekombination“ (Anmeldedatum:
24.10.2001 und Veröffentlichungsdatum: 07.05.2003) von Ferenc Mueller
(DE), Uwe Straehle (DE), Laszlo Tora (FR), Olasz Ferenc (HU), Janos
Kiss (HU) und Monika Szabo (HU) an der französischen Gesellschaft
Aderegem beschreibt meine Erfindung and ist nicht neu wegen meiner
Erfindung DE19925052 A1 „Proteinkomplexe für den zielgerichteten
Transport von (Poly) Peptiden und Nukleinsäuren und
sequenzspezifische Integration von DNA-Vektoren“ (Anmeldedatum:
01.06.1999 und Offenlegungstag: 07.12.2000). Der Anspruch 1 dieser
meinen im Jahr 2000 veröffentlichten Patentanmeldung beschreibt eine
Rekombinase, z.B. HIV-1 Integrase, die mit einer sequenz-spezifischen
DNA-bindenden Domäne fusioniert ist, um sequenzspezifisch DNA-Vektoren
zu integrieren und eine optimale Lösung für Gentherapie zu
ermöglichen. Damit kann eine Reihe von Stoffwechselkrankheiten besiegt
werden und zwar kausal bzw. Ursache-entfernend besiegt werden.
Aber Plagiatoren wie insbesondere Apogenix, Merck bzw. Merck Patent
GmbH, Micromet und Ferenc Mueller und seine Mannschaft, dachten
wahrscheinlich, dass ich, Erfinder denen Geld (für Forschung und
Entwicklung) spare, aber die haben Geld für mich gespart, indem sie
meine Erfindungen prüften.
Auf der Internet-Seite des Apogenix-Investors dievini ist auch die
Information über die Firma Wilex AG in München zu finden, die
ebenfalls von dievini finanziert wurde bzw. wird, sowie die
Information über die hundertprozentige Tochter von Wilex AG Heidelberg
Pharma GmbH, welche die Wirksamkeit von Antikörper-Wirkstoffen
verbessert.
Die Internet-Seite von dievini beschreibt zwei ähnliche Produkte von
Wilex nämlich RENCAREX und REDECTANE. „RENCAREX ist ein Therapeutikum,
das auf dem Antikörper Girentuximab beruht, der an das
tumorspezifische Antigen CA IX bindet. Der therapeutische Antikörper
macht dadurch den Tumor für das körpereigene Immunsystem sichtbar und
bindet natürliche Killerzellen, die die vorhandenen Krebszellen
zerstören sollen.
RENCAREX soll klarzellige Nierenzellkarzinome (ccRCC) am weiteren
Wachstum bzw. am Wiederauftreten hindern.
RENCAREX befindet sich in einer Phase III-Zulassungsstudie...“
Interessant ist, dass ich meine Erfindung innovativer
Antikörper-basierten Medikamente gegen Krebs, die zielgerichtet
Krebszellen binden und natürliche Killerzellen gegen Krebszellen
richten, um Krebszellen zu zerstören, sowohl in meiner
Patentveröffentlichung DE19925052 A1 (Anmeldetag: 01.06.1999 und
Offenlegungstag: 07.12.2000, Fig.1, S.5, Zeilen 53-55, Anspruch 13
nennt als Beispiel aktive Region des Moleküls HLA-B7 zur Aktivierung
und Anziehung der T-Zellen oder Killerzellen) als auch beim Wettbewerb
„Jugend forscht“ 2000 in Düsseldorf beschrieben bzw. vorgestellt habe,
wonach Dr. Jürgen Schumacher, Mitglied der Jury, mich nicht zum
Landeswettbewerb NRW zugelassen hatte und erfinderische Informationen
von mir herauslocken und nach Heidelberg schicken wollte. Mich
interessiert, wie viel Geld, insbesondere Forschungsaufwand Wilex
durch meine Erfindung besorgen und sparen konnte.
Die andere, dievini-finanzierte Firma AC Immune (in Lausanne, Schweiz)
entwickelt Medikamente gegen die Alzheimer-Krankheit (AD). „Die
Therapeutika zielen sehr spezifisch nur auf die krankmachenden Formen
von Abeta und Tau ab und lösen sich daraus formende Plaques und
Tangles auf und/oder verhindern deren Entstehung“, so findet sich auf
der Internet-Seite von dievini über AC Immune. Interessant ist, dass
ich bei meiner Teilnahme am Wettbewerb „Jugend forscht“ in 1999 in
Düsseldorf und in Leverkusen, unter anderem Beta-Amyloid-bzw.
Plaque-bindende Peptide, die Medikamente zur Lösung von Plaques und
Tangles und Medikamente zur Entstehung von Plaques und Tangles
vorgestellt habe. Über meine vorgestellte Arbeit, insbesondere über
Anti-Peptide, die spezifisch an Beta-Amyloid-Moleküle (Abeta)
andocken, berichtete Stern im Artikel „Hilfe bei Alzheimer“ von Bas
Kast (S.19, 25.03.1999). Der Artikel ist in gekürzter Form erschien,
aber Stern sprach von Revolution auf dem Gebiet der
Alzheimer-Therapie. „Die als „sehr unlöslich“ geltenden Beta-Amyloide
will der junge Forscher unschädlich machen“ schrieb der Journalist Bas
Kast. Über die entsprechenden therapeutischen Strategien umfassend
Anti-Peptide, die Beta-Amyloide und andere Alzheimer-assoziierte,
pathogenische Proteine neutralisieren bzw. binden und unschädlich
machen, habe ich den Artikel mit dem Titel „Zielgerichtete Spaltung
von krankheitserregenden Proteinen“ in der wissenschaftlichen
Zeitschrift „junge wissenschaft/young researcher“ (Jugend forscht in
Natur und Technik/The European Journal of Science and Technology, Heft
63, August 2001, 16. Jahrgang, S. 35-37) veröffentlicht.
Die Redaktion, der auch der Nobelpreisträger Prof. Dr. Drs. h.c.
Manfred Eigen (Max-Plank-Institut für Biophysikalische Chemie)
angehörte, fand meinen dargestellten Ansatz so interessant, dass sie
ihn gern veröffentlicht hatte.
Mich interessiert auch wie viel Geld AC Immune durch meine Erfindung
besorgen und sparen konnte. Mich interessiert auch, was die Abkürzung
AC in AC Immune bedeutet. Möglicherweise und zynischerweise bedeutet
AC Immune Alexander Cherkasky Immune?
Da Mitglied der Redaktion der „junge wissenschaft“ Bankdirektor Hanns
Michael Hölz (Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main) war, habe ich
dementsprechend die Deutsche Bank angeschrieben und um Unterstützung
gebeten, bekam aber Absage.
Aber man kann, allein wegen der Tatsache, dass insbesondere die
Richter am Verwaltungsgericht Köln, Landgericht Köln,
Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster,
Bundesverwaltungsgericht und Professoren an der Universität zu Köln
durch die systematische Schädigung, den leidenden Menschen die
Hoffnung wegnehmen wollen, mit Sicherheit behaupten, dass der Umgang
mit mir, insbesondere die systematische Schädigung, die gegen meine
Bemühungen für die Umsetzung meiner Erfindungen gerichtet ist, nicht
den Normen eines demokratischen Staates entspricht.
Dies wird auch dadurch bestätigt, dass ein Urteil eines deutschen
Gerichts nach Verwaltungsgerichtsordnung (§117(1) VwGO) „Im Namen des
Volkes“ ergeht.
Das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht für das Land
NRW und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die normverwerfende
Auffassung,
1. dass Erfindungen als Lösungen wissenschaftlicher Probleme
unwissenschaftlich seien,
2. dass Prioritäten bzw. Autorenschaft für die Wissenschaft keine Rolle spielen,
3. dass Erfinder nicht berechtigt seien, experimentelle Bestätigungen
Dritter für die Umsetzbarkeit bzw. Machbarkeit ihrer Erfindungen für
ihre wissenschaftliche Arbeit, insbesondere für ihre Dissertationen zu
nutzen,
4. dass Beschreibung und Vergleich als Methoden für eine theoretische
und wissenschaftshistorische Dissertation im Fach Genetik, im
Widerspruch zur Erläuterung zum Begriff „Wissenschaft“ im dtv-Lexikon
(1995) unzulässig seien,
5. dass eine theoretische Dissertation im Fach Genetik Berechnungen
enthalten oder neue Rechenmethoden etablieren sollte,
6. dass Verzerrung, Fehler und Verleumdung bei Begutachtung von
Dissertationen eine Norm sei,
7. dass Richter gegen den Untersuchungsgrundsatz bzw. gegen die
Wahrheitspflicht und gegen das Prinzip der materiellen Wahrheit
verstoßen dürften, den Sachverhalt verzerren sowie nicht untersuchen
bzw. rechtlich und sachlich nicht prüfen dürften,
8. dass Erfinder und die Umsetzung der Erfindungen aus öffentlichen
und privaten Mitteln nicht gefördert werden müssten,
9. dass Erfinder benachteiligt werden dürften,
10. dass Geistiges Eigentum von Erfinder straffrei enteignet werden könnte,
11. dass Plagiat und Diebstahl fremden geistigen Eigentums Norm seien,
12. dass Investoren straffrei betrogen und getäuscht werden dürften,
13. dass den Patienten bzw. Menschen, die innovative biomedizinische
Hilfe brauchen, nicht geholfen werden müsste,
14. dass keine neue Therapien, insbesondere keine kausale
(Ursache-entfernenden) Therapien mehr geschaffen werden müssten,
15. dass Dissertationen sachlich nicht begutachtet werden dürften,
16. dass die Vertreibung und Verleumdung jedes beliebigen Doktoranden
eine Norm sei,
17. dass nationalsozialistische Ideologie, (insbesondere die Ideologie
der „Arisierung“ bzw. Neo-Arisierung, d.h. der Enteignung des
(Geistigen) Eigentums, Ideologie der Irrationalität, der Verletzung
der Wahrheitspflicht und der Prinzipien der Sachbezogenheit und
Systemgerechtigkeit, Ideologie der Verleumdung, der
Fremdenfeindlichkeit bzw. des Fremdenhasses und der Vertreibung aus
dem Studium und Beruf, begleitet von aktiver wirtschaftlichen
Schädigung) eine Norm sei,
18. dass der Richter im Namen der Beklagten sprechen und als Anwalt
der Beklagten agieren dürfte,
19. dass die Rede bzw. die entsprechende Argumentation des Klägers in
einer öffentlichen Sitzung nicht protokolliert bzw. nicht
wiedergegeben werden dürfte, und,
20. dass die Nötigung eines Doktoranden durch Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer eine Norm sei.
Die Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW, und
des Bundesverwaltungsgerichts, dass Prioritäten und Autorenschaft für
die Wissenschaft irrelevant seien bzw. keine Rolle spielen, bzw. dass
Plagiat oder Diebstahl fremden geistigen Eigentums Norm sei, im
Zusammenhang mit der Überzeugung oder Auffassung, dass Erfindungen als
Lösungen wissenschaftlicher Probleme unwissenschaftlich seien, ist
nicht nur verfassungsfeindlich, sondern stellt auch eine spezifische
ideologische „Mischung“ dar, die Gemeinsamkeiten bzw. Parallelen mit
der nationalsozialistischen Ideologie (1933-1945 und nach 1945 bzw.
bis heute noch) aufweist, mit folgender (beispielhaften bzw.
illustrativen) Begründung: es gibt z.B. einen Erfinder A und seine
Erfindung X ist das Produkt seiner schöpferischen Arbeit. Die
Erfindung X ist also das geistige Eigentum des Erfinders A und diese
Erfindung X stellt die Lösung eines wissenschaftlichen Problems, z.B.
einer Krankheit, wie z.B. Krebs oder Autoimmunkrankheiten dar. Nach
Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW und des
Bundesverwaltungsgerichts sei die Erfindung X, z.B. die Formel eines
Fusionsproteins gegen Krebs und/oder Autoimmunkrankheiten
unwissenschaftlich, d.h. die Erfindung X und ihr Erfinder A hätten an
einer wissenschaftlichen Einrichtung nichts zu tun und könnten
willkürlich aus einer wissenschaftlichen Einrichtung vertrieben bzw.
(zwecks Wertvernichtung) abgewertet bzw. verleumdet werden. Aber da
nach Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW und
des Bundesverwaltungsgerichts Prioritäten und Autorenschaft keine
Rolle spielen bzw. für die Wissenschaft irrelevant seien, und folglich
Plagiat bzw. Diebstahl fremden geistigen Eigentums eine Norm
(Rechtsnorm) sei, könnte der Erfinder A zwar aus der Wissenschaft
vertrieben (und dafür willkürlich, ohne Begründung verleumdet) werden,
aber seine Erfindung X könnte bzw. dürfte von Dieben, die forschen,
bzw. wissenschaftlich forschen, angeeignet werden. D.h. doppelte
Standards seien dann ebenfalls eine Norm, denn wird die Erfindung X
als Erfindung des Erfinders A angesehen bzw. betrachtet, sei die
Erfindung X „unwissenschaftlich“, und wird diese Erfindung X als
„Forschungsgegenstand“ der Diebe in einer wissenschaftlichen
Einrichtung oder einer Firma angesehen bzw. betrachtet, so ist diese
Erfindung X wissenschaftlich.
Allgemein bekannt sind die zur Geschichte gehörende Plagiate bzw.
Diebstahl und „Arisierungen“, d.h. Enteignungen sowie
Benachteiligungen der Erfinder und Unternehmen und Diebstahl umfassend
die Nutzung der Ideen und Patente für Volkswagen (VW) des jüdischen
Ingenieurs Josef Ganz durch Nazis, (diesen Diebstahl beschrieb der
niederländische Journalist Paul Schilperoord in seinem Buch „Die wahre
Geschichte des VW-Käfers - Wie die Nazis Josef Ganz die VW-Patente
stahlen“ (Verlag Huber Frauenfeld)), die Nutzung der Erfindung des
Aspirins von Arthur Eichengrün durch Bayer, die Erfindung der
Ammoniak-Synthese von Fritz Haber und die Kommerzialisierung dieser
Erfindung mit Benachteiligung von Fritz Haber, die Geschichten der
Firmen Bosch, AEG, BMW, C&A, nur um einige Beispiele zu nennen.
Es gibt also überraschende Parallelen mit der Vergangenheit, so
überraschende, dass man von „Neo-Arisierung“ sprechen kann.
Das Bild, welches auch als Anatomie der Sabotage oder Anatomie oder
Mechanik der Schädigung und Beihilfe zur Schädigung genannt werden
kann, lässt sich, wie gefolgt zusammenfassend beschreiben: Firmen wie
Bayer, Merck, Micromet und Apogenix begangen bzw. begehen
systematischen Diebstahl meines geistigen Eigentums und betrogen bzw.
betrügen dabei den Staat und Investoren im In- und Ausland, Deutsches
Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat den mehrfachen, systematischen
Diebstahl meines geistigen Eigentums (DE19818938 und DE10160248)
begangen, den Staat betrogen und Diebe (Apogenix) finanziert,
Bundeswissenschaftsministerium bzw. Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) veröffentlichte meine Erfindungen bzw.
Patentdokumente auf seiner Internet-Seite biotechnologie.de und
schenkte Millionen den Dieben (dem Apogenix) für die Forschung, d.h.
für die Diebstahlbegünstigende plagiatmäßige Prüfung meiner
Erfindungen, das Deutsche Patent - und Markenamt (DPMA) in München hat
doppelte Standards und hilft den Dieben (der Firma Micromet) und
stellt mir unüberwindbare Hürden, (wie z.B. die Vorlage der Ergebnisse
klinischer Studien zum Anmeldetag oder als Bedingung für eine
Patenterteilung bzw. für weitere Patenterteilungen), das
Bundespatentgericht (z.B. die Richter Dr. Feuerlein, Rauch, Prof. Dr.
Dr. Ensthaler) in München begünstigt diese Willkür des DPMA, die
Leitung des DPMA (Frau Rudloff-Schäffer) begünstigt die
offensichtliche Lügen und Befangenheit, d.h. Parteiischkeit der Prüfer
(insbesondere Frau Dr. Pitsch-Machacek im DPMA, die
Staatsanwaltschaft München I (Oberstaatsanwalt Dr. Beckstein), Der
Generalstaatsanwalt in München (Leitender Oberstaatsanwalt Obermeier,
Oberstaatsanwältin Mayer, Oberstaatsanwalt Dr. Lutz), Bayerisches
Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Gramm
Ministerialrat und Frau Dr. Käbisch; Gramm sieht „kein Anlass zu einer
dienstaufsichtlichten Beanstandung“), sowie Oberlandesgericht München
(Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München und zwar
der Richter Fügmann, Dr. Rau und Beß (Bess) vom 10. August 2012
(Aktenzeichen: 2 Ws 378-386/12 Kl, 5 Zs 694/12 GenStA München, 120 Js
108279/12 StA München I)) und Bundesjustizministerium (Dr. Walz)
sehen kein Amtsmissbrauch und keine Unterlassungen der
Diensthandlungen im DPMA; Universität zu Köln verleumdet bzw. hat
Verleumdung und üble Nachrede und Geschäftsschädigung bzw.
wirtschaftliche Schädigung begangen und half und hilft somit den
Dieben wie Apogenix, Micromet und DFKZ, das Wissenschaftsministerium
(Ministerium für Innovation (!)) des Landes NRW (Dr. Möhler und
Dornbung) begünstigt die Willkür der Universität zu Köln, die
Staatsanwaltschaft Köln (Staatsanwältin Breitenbach und
Oberstaatsanwältin Quack-Kummrow), Der Generalstaatsanwalt in Köln
(Leitender Oberstaatsanwalt van Rossum, Oberstaatsanwalt Mende und
Oberstaatsanwältin Drosse), Landgericht Köln (Richter Becker, Morell
und Lüders) und Oberlandesgericht Köln (Beschluss des 1. Strafsenats
des Oberlandesgerichts Köln und zwar der Richter Schröders, Dreser und
Jütte vom 10. April 2012 (Aktenzeichen: III-1 Ws 53/12-42-, 52 Zs
119/12, in dem Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Universität
zu Köln – 83 Js 62/12 Staatsanwaltschaft Köln –)) sehen kein
Amtsmissbrauch und keine Unterlassungen der Diensthandlungen seitens
der Universität zu Köln, das Verwaltungsgericht Köln (Präsidentin
Herkelmann-Mrowka, Dr. Kimmel sowie Becker, Schumacher und
Hanke-Sülwold), das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster
(Präsident Bertrams sowie Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost) und
das Bundesverwaltungsgericht (Präsidentin Eckertz-Höfer sowie Neumann,
Büge und Prof. Dr. Hecker) begünstigen die Willkür der Universität zu
Köln und die Staatsanwaltschaft Münster (Oberstaatsanwalt
Brettschneider) und Der Generalstaatsanwalt in Hamm (Oberstaatsanwalt
Lindken) sehen keine Rechtsbeugung der Richter Dr. Schneider,
Maschmeier und Dr. Ost am Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen (NRW).
Die Gesamtheit der oben beschriebenen meinen umsetzbaren Erfindungen
stärkt, trotz Hindernisse und trotz der mangelnden Unterstützung, die
Hoffnung der Menschen auf neue effektive und schonende kausale
Therapien, vor allen gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten und auf
Verwirklichung der personalisierten Medizin.