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Die Wertvernichtungsmaschinerie namens „Jenseits des Absurds“.20-01-2014, 21:45. Разместил: admin |
Um experimentelle Ergebnisse vorzulegen, braucht man eine Gruppe bzw. ein Unternehmen mit einem eigenen Labor oder einem Universitätslabor. Man braucht finanzielle Mittel, gewisse Kontrolle, und man braucht Zeit. Wenn man als freier Erfinder diesen Weg geht und keine Kontrolle über den Ablauf hat, besteht die Gefahr der Enteignung, denn um seine Erfindung anzubieten und das Interesse zu wecken, legt man Personen oder Firmen eine ungeschützte Erfindung offen. Also muss der Erfinder zuvor seine Erfindung anmelden bzw. schützen. Und dies ist auch der erste Schritt, um die Erfindung umzusetzen. Sogar Patentanwälte sagen, dass „Papierbeispiele“ für eine Patenterteilung in der Biotechnologie ausreichend sind. Wenn man in der Biotechnologie die Vorlage der Experimente für eine Patenterteilung fordern würde, dann würde man die Situation noch absurder machen und den „Kreis“ schließen: um Patente zu finanzieren, braucht man Geld und experimentelle Ergebnisse; um eine Investition zu erhalten, braucht man Patent(e) als Schutzgarantie zur Minimierung des Investitionsrisikos und um experimentelle Ergebnisse zu erzielen, braucht man Geld und das Patent als Schutzgarantie. Man muss allerdings auch berücksichtigen, dass Erfindungen, erstens, nicht nur im Labor als Ergebnis einer experimentellen Arbeit, sondern auch zu Hause, als Ergebnis einer kreativen theoretischen Analyse entstehen und zweitens, nicht von eingestellten Arbeitnehmern, sondern auch von freier Erfindern, Schülern und Studenten kommen können. Die Gesamtheit der Behördenwillkür des DPMAs unter der Leitung von Frau Rudloff-Schäffer wird insbesondere unterstützt und begünstigt durch die Rechtsabteilung des DPMAs und zwar durch Dr. Regina Hock, Nina Rabe, Christiane Baum, Christina Michalke, Herbert Krüger und andere DPMA-Mitarbeiter und zwar Janina Schäfer, Katja Ludwig, Dr. Dieter Schneider (Leiter der Hauptabteilung Patente) und Prüfer Dr. Pitsch-Machacek, Dr. Leonard Riedel und Dr. Oliver Werner. Ich habe diese Willkür des DPMA bzw. diesen Sachverhalt und insbesondere die Lügen der Frau Rudloff-Schäffer und der Frau Pitsch-Machacek dem Bundesjustizministerium, welchem das Deutschen Patent - und Markenamt untersteht, beschrieben. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2012 antwortete mir der für das Patentrecht zuständige Referatsleiter im Bundesjustizministerium Dr. Walz, dass er meine „Vorwürfe“, d.h. Tatsachen zurückweist, kein Fehlverhalten der Prüferin Dr. Pitsch-Machacek und anderen Mitarbeiter des DPMA erkennt und meine weitere Schreiben nicht beantworten wird. Inzwischen wurde Micromet von Amgen zum Börsenwert übernommen bzw. vom Handel mit Aktien an der Börse NASDAQ vertrieben, aber diese „Neo-Arisierung“ bzw. die Enteignung meines entsprechenden geistigen Eigentums durch die Firma Micromet wurde sowohl vom Staat, in Form der Behörde namens Deutsches Patent - und Markenamt als auch von der Universität zu Köln, dem Verwaltungsgericht Köln, dem wegen dem Urteil zur Beschneidung bekannten Landgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster) und dem Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig) unterstützt! Aber nun alles wieder der Reihe nach: nach dem Abschluss meines Biologiestudiums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Jahr 2007, wollte ich in der Theoretischen Biologie promovieren. Ich wandte mich an Frau Dr. Ute Deichmann (Universität zu Köln sowie Gast-Professuren in Beer Sheva, Israel und am Leo-Baeck-Institute in London), die sich unter anderem mit der Geschichte der Biologen während Nationalsozialismus beschäftigte. Sie hat mir zunächst die Betreuung zugesagt und stellte wissenschaftliche Aufgaben, die ich kreativ löste. Ich machte meine eigene Vorschläge und sie lobte mich sogar und danach plötzlich, völlig unerwartet und unbegründet hat sie die Betreuung abgebrochen bzw. abgelehnt und angekündigt, dass meine Doktorarbeit am Ende unabhängig vom Inhalt, von der Fakultät (gemeint ist die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln) abgelehnt wird. Dann erfolgte die Exmatrikulation, die aber aufgehoben wurde, weil ich die Möglichkeit hatte, ohne Betreuung die Doktorarbeit zu machen. Die Untersuchung des unklaren Verhaltens der Frau Dr. Deichmann hatte die Universität zu Köln als Diensthandlung unterlassen und somit auch gegen den Untersuchungsgrundsatz verstoßen. Auch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (und zwar die Mitarbeiter Dr. Möhler und Dornburg) wollte den Fall nicht untersuchen. Herr Dornburg antwortete in seinem Schreiben vom 25.09.2009, dass das Ministerium zwar die Rechtsaufsicht gegenüber den autonomen Universitäten ausübt, aber es handelt sich um Verhältnis „zu den verantwortlich Handelnden in Köln“, insofern ist es für ihn „nicht möglich“, „weiter zu helfen.“ Dornburg hatte keine Zweifel daran, ob die „verantwortlich Handelnden in Köln“ auch tatsächlich verantwortlich handeln. Selbst der Ausdruck „verantwortlich Handelnden“ lässt keine Zweifel zu, denn jede (selbst die nicht verantwortliche) Handlung der „verantwortlich Handelnden“ verantwortlich sei. Aber die Möglichkeit der Anfertigung und Abgabe der Dissertation ohne Betreuung bzw. ohne Betreuer sollte bzw. soll eine faire, sachliche und objektive Begutachtung bzw. Bewertung vorsehen. Ich habe mein Vorhaben bzw. meine geplante Dissertation mit dem akademischen Direktor Dr. Mathias Cramer abgesprochen und die Doktorarbeit mit dem Titel: „Die Genomforschung, Krebs und Autoimmunkrankheiten: die Umsetzbarkeit und Perspektiven eigener Erfindungen und die Entdeckung eines neuen Zusammenhangs“ über eigene Erfindungen (der Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten, der antitumoralen, genetisch modifizierten Viren mit Antikörpern oder Rezeptoren zur spezifischen Erkennung der Zielzellen, und der neuen schnellen und preisgünstigen Sequenzierverfahren), die von anderen Wissenschaftlern experimentell umgesetzt bzw. bestätigt wurden, sowie über die Entdeckungen, die sich aus den Zusammenhängen zwischen diesen experimentell bestätigten, d.h. machbaren bzw. umsetzbaren Erfindungen, ergeben bzw. resultieren, und über die Konsequenzen aus diesen Entdeckungen, geschrieben und abgegeben. Ich habe anhand der Beschreibung und Vergleich, (die Methoden, die zu den Naturwissenschaften gehören, wie es auch im dtv-Lexikon Band 20, zum Begriff „Wissenschaft“ zu finden ist) nachgewiesen, dass meine Erfindungen neuartiger Fusionsproteine gegen Autoimmunkrankheiten, gegen unterschiedliche Arten der Leukämie und soliden Tumoren, meine Erfindungen neuartiger onkolytischen Viren mit Antikörpern oder Rezeptoren und meine Erfindungen für schnelle Sequenzierung der DNA und kompletten Genomen umsetzbar sind. Auch die Bestätigungen meiner Erfindungen durch die Firma Micromet wurden in meiner Dissertation beschrieben. Allein eine solche Dissertation würde eine modern wissenschaftshistorische Doktorarbeit im Fach Genetik beinhalten. Als Bestätigung für die Umsetzbarkeit meiner Erfindungen (insbesondere meiner antitumoralen Erfindung DE19925052 A1) wurde unter anderem die internationale Patentanmeldung WO2007048022 „Antibody-Polypeptide Fusionproteins and Methods for Producing and Using Same“ (Anmeldetag: 21.10.2005 und Offenlegungstag: 26.04.2007) von Anke Kretz-Rommel und ihren Kollegen genannt. Meine Erfindung onkolytischer Viren mit Rezeptoren oder Antikörpern wurde von der US-Firma VectorLogics (in internationaler Patentanmeldung WO2006119449 „Modified Adenovirus Containing a Stabilized Antibody“, angemeldet am 04.05.2005) und Dirk M. Nettelbeck (nach Angaben im Artikel von Nettelbeck, D.M., Alvarez, R.D. und Curiel D. T. (2009) „Mit Viren gegen Krebs“ Spektrum der Wissenschaft, Dossier 3/09: Neue Strategien gegen Krebs, S. 70-77, Dirk Nettelbeck ist Leiter der Forschungsgruppe für Virotherapie am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ)) experimentell umgesetzt und mit Erfolg bestätigt. Interessant ist die Tatsache, dass ich diese Erfindung (meine deutsche Patentanmeldung DE19818938 für therapeutischen Präparat) dem DKFZ im Jahr 1998 vorgeschlagen habe und DKFZ sagte mir im Jahr 1998 mit Schreiben von Dr. Ruth Herzog ab. Also hat DKFZ Plagiat bzw. Diebstahl meines geistigen Eigentums begangen. Ich entdeckte in meiner Dissertation den neuen Zusammenhang zwischen meinen Fusionsproteinen gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten und der Genomforschung, bzw. meinen erfindungsgemäßen Sequenzierverfahren, insbesondere für die Untersuchung auf Mutationen und somit eröffnet meine Erfindung bzw. meine Dissertation die Möglichkeit der für jeden Mensch zugänglichen personalisierten Medizin. Die Entdeckung hat weitereichende Konsequenzen für Patienten-spezifische Therapien. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse meiner Doktorarbeit bestehen, unter anderem, in der Entdeckung der Möglichkeit, sowohl dank meinen erfindungsgemäßen Fusionsproteinen gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten, als auch dank meinen erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren, die Auswahl der Produktkandidaten der Medikamente für diese Krankheiten zu erweitern und die Suche nach Produktkandidaten zu optimieren, sowie in der Entdeckung eines neuen Zusammenhangs zwischen Genomforschung, insbesondere Untersuchung auf Mutationen, und Krebsforschung bzw. Bekämpfung von Krebs sowie in der Entdeckung der neuen Zusammenhänge zwischen Genomforschung, insbesondere Untersuchung auf Mutationen, und Bekämpfung der Autoimmunkrankheiten. Der Zusammenhang hinsichtlich der Krebsbekämpfung besteht in der Möglichkeit der Ausweitung oder Erweiterung der Auswahl an Domänen, wie z.B. zytotoxische Domänen, die für die Konstruktionen meiner erfindungsgemäßen, vor allem antitumoralen Fusionsproteinen angewendet werden können. D.h. zukünftig zu entdeckenden, vor allem antitumoral wirkenden Proteine können Teile bzw. Domänen der antitumoralen bzw. antitumoral wirkenden Fusionsproteine gemäß meinen veröffentlichen Erfindungen werden. Da es allgemein bekannt ist, dass Genome der Menschen jeweils die für diese Menschen spezifische Mutationen enthalten, bestehen meine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, d.h. wissenschaftlichen Erkenntnisse in meiner Dissertation, unter anderem auch darin, dass die Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine gegen Krebs und meiner Erfindungen neuer Sequenzier-Verfahren es erlaubt, neue antitumorale erfindungsgemäße Fusionsproteine zu kombinieren und zu konstruieren, die entsprechende Domänen enthalten, die von Genomen der jeweiligen zu untersuchenden bzw. zu behandelnden Menschen bzw. Patienten stammen und daher Mutationen enthalten bzw. die Struktur haben, die für diese Menschen bzw. Patienten spezifisch ist. Und diese Patienten- bzw. Personen-spezifische Mutationen werden vorzugsweise durch entsprechende meine erfindungsgemäße Sequenzier-Verfahren oder durch andere Sequenzier-Verfahren festgestellt. Am Beispiel der therapeutischen Formel der Antitumor-Proteine Rezeptor (Region)-zytotoxische Region, um Tumor-kranke Zelltypen mit Rezeptoren-Regionen zu erkennen und in diese Zielzellen zu gelangen und diese Tumorzellen vorzugsweise mit neuronalen Mikrotubuli-Binderegionen zu blockieren, bestehen die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse darin, dass sowohl die Rezeptoren bzw. Rezeptor-Regionen, als auch die zytotoxischen Regionen Patienten-spezifisch sein können! Möglich ist das durch meine Formeln der neuen antitumoralen Fusionsproteine, sowie vor allem durch meine Sequenzier-Verfahren und Standard-Verfahren der rekombinanten DNA-Technologie zur Herstellung der Fusionsproteine gemäß einer Erfindung. D.h. Anti-Tumor-Medikamente werden aus Patienten mit Tumor gewonnen! D.h. die Patienten-spezifische molekulare Struktur-Information wird aus den Patienten entnommen und Patienten-spezifische Anti-Tumor-Medikamente werden in externen Zellkulturen produziert und dann diesen Patienten durch Injektion verabreicht. Es ist zu erwarten, dass diese Menschen- bzw. Patienten-spezifische biopharmazeutische Präparate nicht von den jeweiligen Menschen abgestoßen werden bzw. keine allergische oder septische Reaktion hervorrufen sowie keine toxische Reaktion auf gesunde Zellen haben werden. Der Kern meiner Doktorarbeit beinhaltet also das Wesen der personalisierten Medizin bzw. stellt die optimale Lösung für die personalisierte Medizin dar. Weitere meine wissenschaftliche Erkenntnisse in meiner Doktorarbeit bestehen in den Menschen- bzw. Patienten-spezifischen Fusionsproteinen mit der Formel Fc-Autoantigen gegen Autoimmunkrankheiten. Menschen- bzw. Patienten-spezifische autoantigene Regionen, bzw. Autoantigene, die Menschen-spezifische Mutationen enthalten, werden mit Fc-Regionen (auch Menschen- bzw. Patienten-spezifische Fc-Regionen sind möglich) kombiniert, um gesunde Immunzellen gegen pathogene autoreaktive Immunzellen zu lenken. Die Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine mit der Formel Fc-Autoantigen gegen Autoimmunkrankheiten erlaubt, neue Fc-Autoantigen-Fusionsproteine zu kombinieren und zu konstruieren, die Patienten-spezifische Mutationen enthalten bzw. Patienten-nahe molekulare Struktur haben. Die Effektivität bzw. die Wirksamkeit dieser Fusionsproteine kann durch Patienten-spezifischen autoantigenen Regionen erhöht werden, wobei diese Patienten-spezifische autoantigene Regionen noch höhere Affinität zu den entsprechenden Autoantikörpern der Patienten haben können. Diese Patienten-spezifische Mutationen können vorzugsweise mit Hilfe meiner erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren festgestellt werden. D.h. auch wie bei meinen erfindungsgemäßen antitumoralen Fusionsproteinen, werden die neuen Patienten-spezifischen Fc-Autoantigen-Fusionsproteinen anhand von Genomdaten (die vorzugsweise mit meinen erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren bestimmt werden) der Patienten konstruiert, extern in den Zellkulturen produziert, gereinigt und in entsprechende Patienten, die an Autoimmunkrankheiten wie Diabetes oder Multiple Sklerose leiden, injiziert bzw. verabreicht. In diesem Fall kann die Zahl bzw. die Auswahl an Domänen bzw. die Zahl der spezifischen Domänen, die für meine erfindungsgemäßen Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten angewendet werden, sich der Zahl der zu behandelnden Patienten annähern. Aber da es möglich ist, Genome der Patienten, vor allem mit Hilfe meiner erfindungsgemäßen Sequenzier-Verfahren, vor allem auf Mutationen zu untersuchen bzw. Mutationen aus Vergleich unterschiedlicher Genomdaten abzulesen, ist es möglich, mittels Standardverfahren der rekombinanten DNA-Technologie, unterschiedliche, Patienten-spezifische erfindungsgemäße Fusionsproteine gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten für alle entsprechenden Patienten Wirklichkeit zu machen. Genom-Informationen der Patienten dienen in diesem Fall gegen die Krankheiten (wie Krebs und Autoimmunkrankheiten) dieser Patienten. Diese meine theoretische und modern wissenschaftsgeschichtliche Doktorarbeit wurde tatsächlich, wie von Frau Deichmann angekündigt, unabhängig vom Inhalt abgelehnt und alle meine Argumente wurden sowohl bei der Beurteilung meiner Dissertation als auch in nachfolgender Korrespondenz mit der Universität zu Köln, und zwar mit dem Dekan Schneider, ignoriert. Die Gutachten der Prof. Langer und Prof. Korsching zu meiner Dissertation enthielten kein Wort zum Inhalt meiner Dissertation. Die Geschichte meiner Promotion erinnerte mich an die Geschichte meiner Teilnahmen am Wettbewerb „Jugend forscht“ in 1999 und 2000. Es gibt überraschende Parallelen, insbesondere was die Befangenheit und fehlende Sachlichkeit bzw. fehlende sachliche Prüfung seitens der Jury-Mitglieder des „Jugend forscht“ - Wettbewerbs und seitens der Gutachter der Universität zu Köln betrifft. Das erinnert auch an die Ausführungen im Buch von Bernhard Gill „Gentechnik ohne Politik.“ Unterdrückung einerseits, und Diebstahl geistigen Eigentums andererseits, stellen eine Strategie, nicht nur mir gegenüber, sondern auch gegenüber anderen Erfindern, dar, um Heilung und Wachstum zu hindern. Das entsprechende Verfahren gegen die Universität zu Köln beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) wurde zum Teil hinsichtlich der Schadenersatzforderung an das Landgericht Köln verwiesen und die Richter am Verwaltungsgericht Köln Becker, Schumacher und Hanke-Sülwold und am Landgericht Köln Lüders schlossen sich der Meinung der Gutachter Prof. Thomas Langer und Prof. Sigrun Korsching, des Dekans Prof. Karl Schneider sowie anderer einspruchsberechtigten Mitglieder (unter anderem die Professoren Schnetz, Pasparakis, Hoppe und Leptin) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln an, dass, erstens, Erfindungen als Lösungen wissenschaftlicher Probleme unwissenschaftlich seien, zweitens, dass das Erfinden bzw. die Schaffung der Lösungen für wissenschaftliche Probleme unwissenschaftlich sei und keine wissenschaftliche Leistung sei, drittens, dass Prioritäten, Patente und Patentliteratur für die Wissenschaft keine Rolle spielen, viertens, dass Vergleich als Methode nicht angewendet werden darf und fünftens, dass ein Erfinder nicht berechtigt sei, die experimentellen Bestätigungen anderer Wissenschaftler für die Umsetzbarkeit seiner Erfindung(en), für seine wissenschaftliche Arbeit zu nutzen! Diese Meinung vertreten auch der Rektor der Universität zu Köln Prof. Axel Freimuth, der Leiter seines Stabs Dr. Philipp Zygojannis, Mitglieder des Justitiariats der durch Korruptionsskandal (Verkauf von Doktortiteln), durch „Leichenskandal“ (nicht hinnehmbare Missstände am Anatomischen Institut) und durch Vertreibung der Studierenden bekannten Universität zu Köln Degel, Burmeister und Klein sowie die Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost, und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann, Büge und Prof. Dr. Hecker. Diese Richter am Oberverwaltungsgericht NRW haben sogar behauptet, dass in diesem Fall keine Notwendigkeit besteht, schwierige Rechtsfragen zu klären oder weitere Tatsachen zu ermitteln. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln Frau Herkelmann-Mrowka, (Bearbeiterin Frau Dr. Kimmel), der Präsident des OVG NRW Dr. Michael Bertrams, (Bearbeiterin Frau Heibges-Segebarth) und die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Marion Eckertz-Höfer begünstigen diese Willkür, obwohl auch Richter bzw. Rechtsprechung nach dem Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 3 sowie Artikel 20 Absatz 3 GG) an das Gesetz bzw. an Gesetz und Recht gebunden sein müssen. Dabei haben die Professoren und Richter sich nicht zu meinen Thesen und Ausführungen geäußert und meine Argumente wurden ignoriert bzw. nicht berücksichtigt und der Inhalt meiner Doktorarbeit wurde trotzig übersehen bzw. völlig ignoriert. Diese Professoren und Richter haben meine Thesen weder verifiziert noch falsifiziert bzw. weder bestätigt noch dementiert. Die entsprechende rechtliche und sachliche Prüfung wurde systematisch als Diensthandlung unterlassen. Es gab kein Wort zu meinen logischen Ausführungen und zu meinen Entdeckungen sowie beschriebenen Zusammenhängen und zu den Folgen, die sich aus diesen Zusammenhängen resultieren. Es gab kein Wort zum Inhalt meiner Doktorarbeit! Ausserdem gab es grobe Verzerrungen bei der Beurteilung meiner Dissertation. Prof. Korsching schrieb, dass sie meine Doktorarbeit nicht beurteilen kann und, dass meine Schlussfolgerung sei, dass „verschiedene amerikanische Patente“ meine Patente „unangemessenerweise nicht anerkennen.“ Prof. Korsching ignorierte, dass es sich um die Umsetzbarkeit meiner bestimmten Erfindungen handelt und um die Folgen bzw. Perspektiven dieser Umsetzbarkeit. Prof. Langer hatte ausgedacht, dass ich geschrieben hätte, dass keine Heilung von Krebs nötig sei. Das ist eine grobe Verzerrung, Verleumdung und Lüge. Seine negative Entscheidung beruhte auf seiner Lüge und auf Basis bzw. auf Grundlage seiner verleumderischen Entscheidung hatte er, Prof. Korsching und ihre Kollegen mich aus der Universität zu Köln vertrieben. Die gesamte „Bewertung“ meiner Dissertation basierte sich auf Lügen, trotzigen Missverständnissen, Verzerrungen und Verleumdungen. Die Prof. Korsching schrieb, dass sie meine Dissertation nicht beurteilen kann, aber sie hat trotzdem meine Doktorarbeit abgelehnt. Ein solches Verhalten von Prof. Langer und Prof. Korsching müsste untersucht werden, aber anstatt Untersuchung gab bzw. gibt es blinde Unterstützung dieser Willkür seitens Professoren der Universität zu Köln und seitens zuständigen Richtern, die ohne Überprüfung des Sachverhalts, insbesondere ohne die Überprüfung meiner Dissertation und ohne alle Argumente zu berücksichtigen, sich hinter diesen Willkür-freundlichen Professoren stellen. Allein der Vergleich einer Erfindung in der Genetik bzw. der Nachweis, dass meine Erfindung von Anderen bestätigt wurde bzw. sich als umsetzbar erwiesen hatte, beinhaltet eine modern wissenschaftshistorische Doktorarbeit. Und diese modern wissenschaftshistorische Doktorarbeit ist zulässig. Es gibt keine gesetzliche Regelungen und keine Tatsachen, die diese Doktorarbeit unmöglich machen oder verbieten würden. Hinzu kommen theoretische Überlegungen bzw. Konsequenzen dieser Umsetzbarkeit(en). Diese Konsequenzen bzw. Ausführungen wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ausserdem gab mir Dr. Ute Deichmann per Email die Aufgabe, die vergleichende Analyse der Patentliteratur durchzuführen und zwar USA und Deutschland miteinander zu vergleichen und darüber einen Kapitel zu schreiben. Das habe ich erfolgreich getan, wonach die unbegründete Ablehnung der Betreuung und die Ankündigung erfolgte, dass meine Doktorarbeit am Ende unabhängig vom Inhalt von der Fakultät abgelehnt wird. Später lügte Frau Deichmann dem Justitiariat, dass dieser Kapitel meine ganze Dissertation sei. Aber der Vergleich als Methode wurde auch von Dr. Deichmann anerkannt und gefordert. Allein die Tatsache, dass entsprechende Professoren an der Universität zu Köln sich zahlreiche Verzerrungen erlaubt und auch die nicht nötige Überarbeitung meiner theoretischen und modernen wissenschaftsgeschichtlichen Doktorarbeit ausgeschlossen haben, zeigt die Willkür und Befangenheit dieser Professoren. Die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Köln Becker (Vizepräsident des VG Köln), Schumacher und Hanke-Sülwold, die Richter am Oberverwaltungsgericht NRW Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost, die Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann, Büge und Prof. Dr. Hecker sowie die entsprechenden Professoren der Universität zu Köln übersahen und übersehen trotzig, dass auch die Firma Micromet die Umsetzbarkeit meiner Fusionsproteine gegen Autoimmunkrankheiten und Krebs experimentell bestätigt hatte. D.h. die Logik lautet: die deutsche Firma Micromet darf diese Erfindungen von Alexander Cherkasky nutzen, dabei spielen Prioritäten keine Rolle und Herr Cherkasky darf nicht behaupten, dass Micromet seine Erfindungen umgesetzt bzw. ihre Umsetzbarkeit bestätigt hatte. Die Begründung für dieses Verbot fehlt. Die Gerichte VG Köln, das OVG NRW und das Bundesverwaltungsgericht bevorzugten die Universität zu Köln, unabhängig von ihren Fehlern und Verzerrungen, und benachteiligten mich, unabhängig vom Inhalt meiner Doktorarbeit und meinen Argumenten und ohne rechtliche und sachliche Prüfung des Sachverhalts. Das stellt auch doppelte Standards und Benachteiligung dar und beinhaltet die „Neo-Arisierung“: Andere dürfen die Folgen der Umsetzbarkeit der Erfindungen von Alexander Cherkasky nutzen, aber der Erfinder Alexander Cherkasky dürfe das nicht! Diese „Neo-Arisierung“, die in der Enteignung fremden geistigen Eigentums und in der Diskriminierung bzw. Benachteiligung des Erfinders besteht, erinnert an den räuberischen Kern des Wesens des Nationalsozialismus. Diese Wertvernichtungsmaschinerie aus diesen Professoren und Richtern, die den Patienten Hoffnung wegnehmen wollen, will meinen Namen und meine Erfindungen nicht anerkennen, jedoch die Ergebnisse meiner Arbeit, und zwar ohne Belohnung, nutzen, wobei mehrere Wissenschaftler und Unternehmen, unter anderem auch aus Amerika und Spanien meinen Namen und meine Erfindungen anerkannt bzw. meinen Namen und meine entsprechenden Patentdokumente als Basis-Erfindungen in ihren Patentdokumenten genannt haben. Im US-Patent 8153438 „Sequencing nucleic acid polymers with electron microscopy“ der Firma Halcyon Molecular ist mein deutsches Patent DE 19937512 „Verfahren und Gerät zur schnellen Genom-Sequenzierung durch Linearisierung oder Auseinanderziehen der DNA“ (Tag der Anmeldung: 09.08.1999, Offenlegungstag: 15.02.2001, Patent erteilt am 24.08.2006) als Basis-Erfindung genannt, aber der Unterschied, der das US-Patent US8153438 neu und erfinderisch machen würde, ist nicht beschrieben. Die Firma Halcyon Molecular, die als Pionier bezeichnet wurde, ist im Artikel von Eric E. Schadt, Steve Turner und Andrew Kasarskis (2010) „A window into third-generation sequencing“ in Human Molecular Genetics 19 (R2):R227-40 beschrieben worden. Dieser Artikel ist im Literaturverzeichnis im Artikel „DNA sequencing“ in Future Methods in Wikipedia genannt worden. Interessant ist, dass die Zukunftsmethoden in Amerika schon dank meiner Arbeit zur Vergangenheit (mein deutsches Patent DE19937512 wurde im Jahr 1999 angemeldet) in Deutschland gehören. Der amerikanische Erfinder Rouvain Bension hat meinen Namen und mein Patent DE19937512 in seinem US-Patent 7163658 „Rapid sequencing of polymers“ als Grundlage genannt. Spanische Erfinder Julian Miguel Blanco Arbues, Jorge Carrillo Molina und Marta Curriu Marti bzw. die Anmelder Laboratorios del Dr. Esteve (Barcelona) und Fundacion Privada Institut de Recerca de la SIDA-Caixa (Badalona) haben in ihrer europäischen Patentanmeldung EP2447277 A1 „Vaccine compositions based on modified gp41 immunogens“ (Vakzinen gegen HIV/AIDS) meine Erfindung bzw. meine internationale Patentanmeldung WO2006/136892 (WO2006136892 „Novel Cherkasky Fusion Proteins Containing Antibody Binding Proteins or the Regions Thereof“ umfassend auch meine Patentanmeldungen WO2005/040382 „Cherkasky Fusion Proteins Containing Antibody-, Antigen- and Microtubule-binding Regions and Immune Response-Triggering Regions“ und DE10350131 „Fusionsproteine enthaltend Antikörperbinde- und Mikrotubuli-Binderegionen“) als Grundlage genannt. Meine im Jahr 1999 (!) beim Wettbewerb „Jugend forscht“ vorgestellte und vom Stern (25.03.1999, S.19) beschriebene Erfindung der Protein-spaltenden Fusionsproteasen gegen Prionen bzw. Prionen-assozierte Krankheiten, Alzheimer-Krankheit, Autoimmunkrankheiten und Krebs, (meine deutsche Patentanmeldung DE19822406) wurde im US-Patent 8034766 (für Dekontaminierung von Prionen) von du Pont de Nemours and Company und University College London als Grundlagen-Erfindung genannt. Im Jahr 1999 (!), mit Schreiben von Helen Wild vom 07.07.1999 (mit dem Zeichen wi/koh) bekam ich Absage vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit folgender „Begründung“: „Sehr geehrter Herr Cherkasky, leider können weder der Stifterverband noch eine der von ihm verwalteten Stiftungen Mittel für Ihr Vorhaben bereitstellen. Entweder haben sie andere Satzungszwecke oder es scheitert an den finanziellen Mitteln. Wir bedauern, Ihren keinen positiven Bescheid geben zu können.“ Linda Reinders, die in der Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung der Pharmafirmen zuständig war, sagte in ihrem Schreiben vom 01.06.2007 (Aktenzeichen 24.30-00 (Cherkasky)) ihre Unterstützung ab. Sie schrieb, dass sie im Pharmabereich nicht innovativ tätig ist. Noch vor meiner Teilnahme bei „Jugend forscht“ im Jahr 1999 habe ich unter anderem die Firma Merck KGaA und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) angeschrieben und diese Erfindung und noch meine andere Erfindung gegen Krebs angeboten. Mit Schreiben vom 10.07.1998 bedankten sich Dr. Schüttler und Dr. Benz (Patent Department, Merck KGaA, Darmstadt) für meine Angebote und teilten Folgendes mit: „Unsere zuständige Fachabteilung hat die Angebote sorgfältig überprüft, ist aber leider zum Ergebnis gekommen, dass die Angebote nicht zu unseren gegenwärtigen Forschungsschwerpunkten passt. Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.“ Die Antwort vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), von Dr. Ruth Herzog, mit dem Zeichen (-zi), vom 28. Mai 1998 lautete: „Sehr geehrter Herr Cherkasky, wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer Erfindung und Ihr Vertrauen, das Sie in uns setzen. Wir haben Ihre Unterlagen mit Interesse zur Kenntnis genommen und müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass wir Sie bei der Verwertung nicht unterstützen können. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist eine Forschungseinrichtung, die keine Produkte herstellt bzw. vertreibt. Zu unserer Entlastung reichen wir Ihnen deshalb die Unterlagen zurück.“ Diese Antwort von Dr. Herzog vom DKFZ hat mich überrascht, unter anderem, weil es unklar ist, warum diese Personen mir mitteilen müssen, dass sie mich bei der Verwertung nicht unterstützen können. Warum müssen sie das? Aber was mich noch stärker beeindruckt hatte, war diese Aussage, dass das DKFZ eine Forschungseinrichtung sei, die keine Produkte herstellt. Mit anderen Worten haben die Mitarbeiter des DKFZ gesagt, dass die nur an einem Problem namens Krebs forschen und jedoch nicht dieses Problem lösen wollen. Die erforschen Krebs, tun aber nichts gegen Krebs und wollen auch nichts gegen Krebs tun. Diese „Logik“ (aus dem Jahr 1998) stimmt mit der „Logik“ der Richter am Verwaltungsgericht Köln, am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und am Bundesverwaltungsgericht und der Professoren der Universität zu Köln (aus dem Jahr 2012) überein, wonach eine Erfindung als Lösung eines wissenschaftlichen Problems unwissenschaftlich sei. D.h. die „Logik“ lautet: man darf nur Krebs erforschen, aber man darf nicht Krebs besiegen, oder sogar man darf überhaupt nichts gegen Krebs erfinden! Ich war noch mehr überrascht, als ich bei der Recherche in der Datenbank Depatisnet (Patentliteratur-Datenbank des Deutschen Patent - und Markenamts) herausfand, dass ein Mitarbeiter des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) Henning Walczak versuchte, meine Erfindung neuartiger sogenannter Fc-Fusionsproteine (umfassend Fc-Rezeptor- und Fc-Ligand-Fusionsproteine) gegen Krebs sich anzueignen. Seine Patentanmeldungen EP1606318, WO2004/085478 und EP2004003239 (aus dem Jahr 2004) auf verbesserte Fc-Fusionsproteine wurden von den Prüfern des Europäischen Patentamts abgelehnt und als Begründung wurde den Anmeldern Apogenix GmbH (die „Spin-out“-Firma des DKFZ) und DKFZ (beide haben ihren Sitz Im Neuenheimer Feld in Heidelberg), bei denen Henning Walczak tätig war, das in der Recherche ermittelte Patentdokument DE10160248 (meine Patentanmeldung aus dem Jahr 2001 für neuartige Fc-Fusionsproteine, insbesondere bzw. Fc-Rezeptor- und Fc-Ligand-Fusionsproteine) als neuheitsschädliche Entgegenhaltung zugeschickt. D.h. diese meine ältere Erfindung DE10160248 sowie meine Patentdokumente DE10162870, DE10161738, DE10161899 und DE19925052 A1 (Fig. 1, sowie Ansprüche 4, 5, 11, 12 und 13) machen die „Erfindung“ von Henning Walczak bzw. von Apogenix und DKFZ nicht neu. Aber Apogenix hat dies verschwiegen und für meine Erfindung (insbesondere gegen Hirntumoren), mehr als 58,5 Millionen Euro eingesammelt, davon 5 Millionen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nach der Gründung im Jahr 2005 bekam Apogenix in der ersten Finanzierungsrunde 15 Millionen Euro und sein Investor war auch DKFZ. Ich erinnerte an die „Auszeichnung“ von Bayer bei „Jugend forscht“ 1999 in Leverkusen (Forschungspatenschaft des DKFZ in Heidelberg) und an Dr. Jürgen Schumacher, Mitglied der Jury des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in Düsseldorf in 2000, der von mir ausführliche Unterlagen bekommen und diese zu seinen Bekannten nach Heidelberg schicken wollte. Aber dieser Plagiat-Versuch bzw. Enteignungsversuch seitens DKFZ widerspricht der Behauptung der Mitarbeiterin des DKFZ Dr. Ruth Herzog, dass das DKFZ keine Produkte herstellt. Die Firma Apogenix wurde auch von Dietmar Hopp (der in die Biotechfirma GPC investierte) bzw. von seiner Investitionsfirma dievini finanziert, (über die Der Speigel (Nr. 42/15.10.2012, S. 76-79) schrieb), und die von Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach , einem Nachkommen der Krupp-Dynastie, mitgeleitet wird. Interessant ist diese geschichtliche Parallele: Krupp-Vorfahr finanzierte Arisierung und profitierte von dieser und Krupp-Nachkomme finanzierte diese „Neo-Arisierung“ (durch Apogenix). Interessant ist auch, dass Apogenix drei Investoren hat, nämlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) („Invented in Germany“ (wie auf Apogenix-Internetseite zu finden ist)), dievini bzw. Hopp und DKFZ! Die meiste Förderung kommt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nach Pressemitteilung über die Veröffentlichung in „Nature“ will Apogenix meine Fc-Rezeptor-Fusionsproteine als Lizenz(en) verkaufen bzw. Apogenix will „out-license“ meine Erfindung. Mit falschen Informationen sucht Apogenix weiter nach Partnern und Investoren. Apogenix will nach Angaben auf seiner Internetseite, Lizenzen möglichst bald verkaufen, d.h. Apogenix bietet Lizenzen zum Verkaufen an für das, was dem Apogenix nicht gehört und was daher kein Wert hat, (weil das kein Wert von Apogenix ist). Es handelt sich daher auch um Betrug und Täuschung. Nähere Informationen sind auf dem Blog http://plagiatorapogenix.blogspot.de/ zu finden. Aber „der Forschungs-Pate“ DKFZ hat also nicht nur meine Erfindung onkolytischer Viren mit Antikörpern (DE19818938) durch die Gruppe von Nettelbeck, sondern auch meine Erfindung der antitumoralen Fusionsproteine (DE10160248) gestohlen. Die Firma Merck und zwar Merck Patent GmbH hatte sich ähnlich wie DKFZ und Walczak verhalten. Dies konnte ich auch bei der Recherche im Depatisnet erfahren. Im Jahr 2002 hat Merck Patent GmbH meine Erfindung, aber ohne meinen Namen, zum Patent angemeldet. Es handelt sich um die europäische Patentanmeldung von Merck EP1361891 „Künstliche Fusionsproteine mit verminderter Immunogenität.“ Die Recherche, die vom Europäischen Patentamt an Merck Patent GmbH zugeschickt worden war, bestand aus drei deutschen Patentdokumente nämlich DE10133071, DE19822406 und DE19925052. Das Gemeinsame an diesen Patentdokumenten ist, dass alle diese drei Patentdokumente – meine Patentdokumente sind. D.h. die Prüfer des Europäischen Patentamts haben der Firma Merck Patent GmbH gezeigt, dass diese Prüfer wissen, aus welcher Quelle bzw. von wem Merck Patent versucht, geistiges Eigentum zu stehlen. Aber dieser offenkundige Plagiats-Versuch bzw. Enteignungsversuch widerspricht der Behauptung von Dr. Schüttler und Dr. Benz aus dem Jahr 1998, dass meine Angebote nicht zu den Forschungsschwerpunkten von Merck Patent bzw. Merck passen. Aber genauer formuliert heisst es: im Jahr 1998 passen meine Angebote nicht zu den gegenwärtigen (bzw. damaligen) Forschungsschwerpunkten, aber danach, nachdem ich diese Angebote gemacht habe, passten meine Angebote doch und zwar so, dass es ein kostenfreier Übernahmeversuch bzw. Enteignungsversuch seitens Merck Patent GmbH gab, der vom Europäischen Patentamt gestoppt wurde. Aber noch im Jahr 2001 hat Merck Patent GmbH meine Erfindung, die ich in meiner Patentanmeldung DE19925052 A1 (Anmeldetag: 01.06.1999 und Offenlegungstag: 07.12.2000, Figur 1, sowie Ansprüche 4, 5, 11, 12 und 13) sowie bei „Jugend forscht 2000“ in Düsseldorf vorgestellt habe, in seiner internationalen Patentanmeldung WO02/066514 „Artificial Proteins with Reduced Immunogenicity“ (PCT/EP02/01690, Anmeldetage: 19. Februar 2001 (EP01103955.9) und 05. April 2001 (EP01108291.4) und veröffentlicht am 18. Februar 2002) angemeldet bzw. beschrieben. Auf der Seite 15 dieser internationalen Patentanmeldung WO02/066514 findet sich die Formel A-Ln-X, wo A-Antikörper wie z.B. Fab-Fragment, Ln-Linker oder Gelenkdomäne und X ein Nicht-Immunglobulin bedeutet (siehe auch Seiten 17 und 81sowie Anspruch 16 von WO02/066514). Also handelt es sich um Plagiat bzw. Diebstahl meines geistigen Eigentums durch Merck Patent GmbH. Auf den Seiten 53, 69 und 70 findet sich die Beschreibung der Verwendung dieser Fusionsproteine gegen Krebs. Aber nach Angaben des Europäischen Patentamts zur Mercks Patentanmeldung EP1361891 A2 ist WO02/066514 (PCT/EP02/01690) die internationale Patentanmeldung für EP1361891, d.h. die Recherche (des Europäischen Patentamts) aus meinen Patentdokumenten DE10133071, DE19822406 und DE19925052 gilt sowohl für EP1361891 als auch für WO02/066514 (PCT/EP02/01690) die auch neuheitsschädlich für Apogenix ist von Merck Patent GmbH. Diese Patentanmeldung von Merck Patent WO02/066514 ist auch neuheitsschädlich für Patentanmeldungen von Apogenix. Wahrscheinlich wegen Arroganz und Prinzipien, die über der Gesundheit der Menschen und über Gewinn-Maximierung liegen, hielt es Merck bzw. Merck Patent GmbH nicht für nötig, mir ein Angebot bzw. Lizensierungs-Vorschlag zu machen, und zwar nicht nur nachdem es bekannt wurde, dass Merck Patent GmbH mein geistiges Eigentum gestohlen hatte, sondern auch nachdem die Prüfer des Europäischen Patentamts der Merck Patent GmbH nur meine Patentdokumente als Recherche-Ergebnisse zugeschickt hatten. Und diese Arroganz, nachdem Merck mehrere meine erfindungsgemäße Formeln experimentell geprüft bzw. bestätigt hatte. Für Merck ist es einfacher, auf die Patentierung, Entwicklung und Vermarktung neuer Therapien zu verzichten, als den Namen Alexander Cherkasky anzuerkennen. Das Positive war auch, dass ich für die Erfindung meiner neuartigen Fusionsproteine gegen Krebs mit der Bronze-Medaille und Ehrenurkunde des grössten internationalen Erfinderwettbewerbs in Deutschland IENA (Ideen-Erfindungen-Neuheiten) 2003 ausgezeichnet wurde. Es gab auch andere Diebstahl-Versuche, die von den Prüfern des Europäischen Patentamts gestoppt wurden. Die Europäische Patentanmeldung EP1308516 „Zielgerichtete Rekombinase-Fusionsproteine und entsprechende Polynukleotide, Vektoren und Kits, und deren Verwendungen zur zielgerichteten DNS-Rekombination“ (Anmeldedatum: 24.10.2001 und Veröffentlichungsdatum: 07.05.2003) von Ferenc Mueller (DE), Uwe Straehle (DE), Laszlo Tora (FR), Olasz Ferenc (HU), Janos Kiss (HU) und Monika Szabo (HU) an der französischen Gesellschaft Aderegem beschreibt meine Erfindung and ist nicht neu wegen meiner Erfindung DE19925052 A1 „Proteinkomplexe für den zielgerichteten Transport von (Poly) Peptiden und Nukleinsäuren und sequenzspezifische Integration von DNA-Vektoren“ (Anmeldedatum: 01.06.1999 und Offenlegungstag: 07.12.2000). Der Anspruch 1 dieser meinen im Jahr 2000 veröffentlichten Patentanmeldung beschreibt eine Rekombinase, z.B. HIV-1 Integrase, die mit einer sequenz-spezifischen DNA-bindenden Domäne fusioniert ist, um sequenzspezifisch DNA-Vektoren zu integrieren und eine optimale Lösung für Gentherapie zu ermöglichen. Damit kann eine Reihe von Stoffwechselkrankheiten besiegt werden und zwar kausal bzw. Ursache-entfernend besiegt werden. Aber Plagiatoren wie insbesondere Apogenix, Merck bzw. Merck Patent GmbH, Micromet und Ferenc Mueller und seine Mannschaft, dachten wahrscheinlich, dass ich, Erfinder denen Geld (für Forschung und Entwicklung) spare, aber die haben Geld für mich gespart, indem sie meine Erfindungen prüften. Auf der Internet-Seite des Apogenix-Investors dievini ist auch die Information über die Firma Wilex AG in München zu finden, die ebenfalls von dievini finanziert wurde bzw. wird, sowie die Information über die hundertprozentige Tochter von Wilex AG Heidelberg Pharma GmbH, welche die Wirksamkeit von Antikörper-Wirkstoffen verbessert. Die Internet-Seite von dievini beschreibt zwei ähnliche Produkte von Wilex nämlich RENCAREX und REDECTANE. „RENCAREX ist ein Therapeutikum, das auf dem Antikörper Girentuximab beruht, der an das tumorspezifische Antigen CA IX bindet. Der therapeutische Antikörper macht dadurch den Tumor für das körpereigene Immunsystem sichtbar und bindet natürliche Killerzellen, die die vorhandenen Krebszellen zerstören sollen. RENCAREX soll klarzellige Nierenzellkarzinome (ccRCC) am weiteren Wachstum bzw. am Wiederauftreten hindern. RENCAREX befindet sich in einer Phase III-Zulassungsstudie...“ Interessant ist, dass ich meine Erfindung innovativer Antikörper-basierten Medikamente gegen Krebs, die zielgerichtet Krebszellen binden und natürliche Killerzellen gegen Krebszellen richten, um Krebszellen zu zerstören, sowohl in meiner Patentveröffentlichung DE19925052 A1 (Anmeldetag: 01.06.1999 und Offenlegungstag: 07.12.2000, Fig.1, S.5, Zeilen 53-55, Anspruch 13 nennt als Beispiel aktive Region des Moleküls HLA-B7 zur Aktivierung und Anziehung der T-Zellen oder Killerzellen) als auch beim Wettbewerb „Jugend forscht“ 2000 in Düsseldorf beschrieben bzw. vorgestellt habe, wonach Dr. Jürgen Schumacher, Mitglied der Jury, mich nicht zum Landeswettbewerb NRW zugelassen hatte und erfinderische Informationen von mir herauslocken und nach Heidelberg schicken wollte. Mich interessiert, wie viel Geld, insbesondere Forschungsaufwand Wilex durch meine Erfindung besorgen und sparen konnte. Die andere, dievini-finanzierte Firma AC Immune (in Lausanne, Schweiz) entwickelt Medikamente gegen die Alzheimer-Krankheit (AD). „Die Therapeutika zielen sehr spezifisch nur auf die krankmachenden Formen von Abeta und Tau ab und lösen sich daraus formende Plaques und Tangles auf und/oder verhindern deren Entstehung“, so findet sich auf der Internet-Seite von dievini über AC Immune. Interessant ist, dass ich bei meiner Teilnahme am Wettbewerb „Jugend forscht“ in 1999 in Düsseldorf und in Leverkusen, unter anderem Beta-Amyloid-bzw. Plaque-bindende Peptide, die Medikamente zur Lösung von Plaques und Tangles und Medikamente zur Entstehung von Plaques und Tangles vorgestellt habe. Über meine vorgestellte Arbeit, insbesondere über Anti-Peptide, die spezifisch an Beta-Amyloid-Moleküle (Abeta) andocken, berichtete Stern im Artikel „Hilfe bei Alzheimer“ von Bas Kast (S.19, 25.03.1999). Der Artikel ist in gekürzter Form erschien, aber Stern sprach von Revolution auf dem Gebiet der Alzheimer-Therapie. „Die als „sehr unlöslich“ geltenden Beta-Amyloide will der junge Forscher unschädlich machen“ schrieb der Journalist Bas Kast. Über die entsprechenden therapeutischen Strategien umfassend Anti-Peptide, die Beta-Amyloide und andere Alzheimer-assoziierte, pathogenische Proteine neutralisieren bzw. binden und unschädlich machen, habe ich den Artikel mit dem Titel „Zielgerichtete Spaltung von krankheitserregenden Proteinen“ in der wissenschaftlichen Zeitschrift „junge wissenschaft/young researcher“ (Jugend forscht in Natur und Technik/The European Journal of Science and Technology, Heft 63, August 2001, 16. Jahrgang, S. 35-37) veröffentlicht. Die Redaktion, der auch der Nobelpreisträger Prof. Dr. Drs. h.c. Manfred Eigen (Max-Plank-Institut für Biophysikalische Chemie) angehörte, fand meinen dargestellten Ansatz so interessant, dass sie ihn gern veröffentlicht hatte. Mich interessiert auch wie viel Geld AC Immune durch meine Erfindung besorgen und sparen konnte. Mich interessiert auch, was die Abkürzung AC in AC Immune bedeutet. Möglicherweise und zynischerweise bedeutet AC Immune Alexander Cherkasky Immune? Da Mitglied der Redaktion der „junge wissenschaft“ Bankdirektor Hanns Michael Hölz (Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main) war, habe ich dementsprechend die Deutsche Bank angeschrieben und um Unterstützung gebeten, bekam aber Absage. Aber man kann, allein wegen der Tatsache, dass insbesondere die Richter am Verwaltungsgericht Köln, Landgericht Köln, Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster, Bundesverwaltungsgericht und Professoren an der Universität zu Köln durch die systematische Schädigung, den leidenden Menschen die Hoffnung wegnehmen wollen, mit Sicherheit behaupten, dass der Umgang mit mir, insbesondere die systematische Schädigung, die gegen meine Bemühungen für die Umsetzung meiner Erfindungen gerichtet ist, nicht den Normen eines demokratischen Staates entspricht. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass ein Urteil eines deutschen Gerichts nach Verwaltungsgerichtsordnung (§117(1) VwGO) „Im Namen des Volkes“ ergeht. Das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die normverwerfende Auffassung, 1. dass Erfindungen als Lösungen wissenschaftlicher Probleme unwissenschaftlich seien, 2. dass Prioritäten bzw. Autorenschaft für die Wissenschaft keine Rolle spielen, 3. dass Erfinder nicht berechtigt seien, experimentelle Bestätigungen Dritter für die Umsetzbarkeit bzw. Machbarkeit ihrer Erfindungen für ihre wissenschaftliche Arbeit, insbesondere für ihre Dissertationen zu nutzen, 4. dass Beschreibung und Vergleich als Methoden für eine theoretische und wissenschaftshistorische Dissertation im Fach Genetik, im Widerspruch zur Erläuterung zum Begriff „Wissenschaft“ im dtv-Lexikon (1995) unzulässig seien, 5. dass eine theoretische Dissertation im Fach Genetik Berechnungen enthalten oder neue Rechenmethoden etablieren sollte, 6. dass Verzerrung, Fehler und Verleumdung bei Begutachtung von Dissertationen eine Norm sei, 7. dass Richter gegen den Untersuchungsgrundsatz bzw. gegen die Wahrheitspflicht und gegen das Prinzip der materiellen Wahrheit verstoßen dürften, den Sachverhalt verzerren sowie nicht untersuchen bzw. rechtlich und sachlich nicht prüfen dürften, 8. dass Erfinder und die Umsetzung der Erfindungen aus öffentlichen und privaten Mitteln nicht gefördert werden müssten, 9. dass Erfinder benachteiligt werden dürften, 10. dass Geistiges Eigentum von Erfinder straffrei enteignet werden könnte, 11. dass Plagiat und Diebstahl fremden geistigen Eigentums Norm seien, 12. dass Investoren straffrei betrogen und getäuscht werden dürften, 13. dass den Patienten bzw. Menschen, die innovative biomedizinische Hilfe brauchen, nicht geholfen werden müsste, 14. dass keine neue Therapien, insbesondere keine kausale (Ursache-entfernenden) Therapien mehr geschaffen werden müssten, 15. dass Dissertationen sachlich nicht begutachtet werden dürften, 16. dass die Vertreibung und Verleumdung jedes beliebigen Doktoranden eine Norm sei, 17. dass nationalsozialistische Ideologie, (insbesondere die Ideologie der „Arisierung“ bzw. Neo-Arisierung, d.h. der Enteignung des (Geistigen) Eigentums, Ideologie der Irrationalität, der Verletzung der Wahrheitspflicht und der Prinzipien der Sachbezogenheit und Systemgerechtigkeit, Ideologie der Verleumdung, der Fremdenfeindlichkeit bzw. des Fremdenhasses und der Vertreibung aus dem Studium und Beruf, begleitet von aktiver wirtschaftlichen Schädigung) eine Norm sei, 18. dass der Richter im Namen der Beklagten sprechen und als Anwalt der Beklagten agieren dürfte, 19. dass die Rede bzw. die entsprechende Argumentation des Klägers in einer öffentlichen Sitzung nicht protokolliert bzw. nicht wiedergegeben werden dürfte, und, 20. dass die Nötigung eines Doktoranden durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine Norm sei. Die Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW, und des Bundesverwaltungsgerichts, dass Prioritäten und Autorenschaft für die Wissenschaft irrelevant seien bzw. keine Rolle spielen, bzw. dass Plagiat oder Diebstahl fremden geistigen Eigentums Norm sei, im Zusammenhang mit der Überzeugung oder Auffassung, dass Erfindungen als Lösungen wissenschaftlicher Probleme unwissenschaftlich seien, ist nicht nur verfassungsfeindlich, sondern stellt auch eine spezifische ideologische „Mischung“ dar, die Gemeinsamkeiten bzw. Parallelen mit der nationalsozialistischen Ideologie (1933-1945 und nach 1945 bzw. bis heute noch) aufweist, mit folgender (beispielhaften bzw. illustrativen) Begründung: es gibt z.B. einen Erfinder A und seine Erfindung X ist das Produkt seiner schöpferischen Arbeit. Die Erfindung X ist also das geistige Eigentum des Erfinders A und diese Erfindung X stellt die Lösung eines wissenschaftlichen Problems, z.B. einer Krankheit, wie z.B. Krebs oder Autoimmunkrankheiten dar. Nach Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW und des Bundesverwaltungsgerichts sei die Erfindung X, z.B. die Formel eines Fusionsproteins gegen Krebs und/oder Autoimmunkrankheiten unwissenschaftlich, d.h. die Erfindung X und ihr Erfinder A hätten an einer wissenschaftlichen Einrichtung nichts zu tun und könnten willkürlich aus einer wissenschaftlichen Einrichtung vertrieben bzw. (zwecks Wertvernichtung) abgewertet bzw. verleumdet werden. Aber da nach Auffassung der Universität zu Köln, des VG Köln, des OVG NRW und des Bundesverwaltungsgerichts Prioritäten und Autorenschaft keine Rolle spielen bzw. für die Wissenschaft irrelevant seien, und folglich Plagiat bzw. Diebstahl fremden geistigen Eigentums eine Norm (Rechtsnorm) sei, könnte der Erfinder A zwar aus der Wissenschaft vertrieben (und dafür willkürlich, ohne Begründung verleumdet) werden, aber seine Erfindung X könnte bzw. dürfte von Dieben, die forschen, bzw. wissenschaftlich forschen, angeeignet werden. D.h. doppelte Standards seien dann ebenfalls eine Norm, denn wird die Erfindung X als Erfindung des Erfinders A angesehen bzw. betrachtet, sei die Erfindung X „unwissenschaftlich“, und wird diese Erfindung X als „Forschungsgegenstand“ der Diebe in einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer Firma angesehen bzw. betrachtet, so ist diese Erfindung X wissenschaftlich. Allgemein bekannt sind die zur Geschichte gehörende Plagiate bzw. Diebstahl und „Arisierungen“, d.h. Enteignungen sowie Benachteiligungen der Erfinder und Unternehmen und Diebstahl umfassend die Nutzung der Ideen und Patente für Volkswagen (VW) des jüdischen Ingenieurs Josef Ganz durch Nazis, (diesen Diebstahl beschrieb der niederländische Journalist Paul Schilperoord in seinem Buch „Die wahre Geschichte des VW-Käfers - Wie die Nazis Josef Ganz die VW-Patente stahlen“ (Verlag Huber Frauenfeld)), die Nutzung der Erfindung des Aspirins von Arthur Eichengrün durch Bayer, die Erfindung der Ammoniak-Synthese von Fritz Haber und die Kommerzialisierung dieser Erfindung mit Benachteiligung von Fritz Haber, die Geschichten der Firmen Bosch, AEG, BMW, C&A, nur um einige Beispiele zu nennen. Es gibt also überraschende Parallelen mit der Vergangenheit, so überraschende, dass man von „Neo-Arisierung“ sprechen kann. Das Bild, welches auch als Anatomie der Sabotage oder Anatomie oder Mechanik der Schädigung und Beihilfe zur Schädigung genannt werden kann, lässt sich, wie gefolgt zusammenfassend beschreiben: Firmen wie Bayer, Merck, Micromet und Apogenix begangen bzw. begehen systematischen Diebstahl meines geistigen Eigentums und betrogen bzw. betrügen dabei den Staat und Investoren im In- und Ausland, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat den mehrfachen, systematischen Diebstahl meines geistigen Eigentums (DE19818938 und DE10160248) begangen, den Staat betrogen und Diebe (Apogenix) finanziert, Bundeswissenschaftsministerium bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte meine Erfindungen bzw. Patentdokumente auf seiner Internet-Seite biotechnologie.de und schenkte Millionen den Dieben (dem Apogenix) für die Forschung, d.h. für die Diebstahlbegünstigende plagiatmäßige Prüfung meiner Erfindungen, das Deutsche Patent - und Markenamt (DPMA) in München hat doppelte Standards und hilft den Dieben (der Firma Micromet) und stellt mir unüberwindbare Hürden, (wie z.B. die Vorlage der Ergebnisse klinischer Studien zum Anmeldetag oder als Bedingung für eine Patenterteilung bzw. für weitere Patenterteilungen), das Bundespatentgericht (z.B. die Richter Dr. Feuerlein, Rauch, Prof. Dr. Dr. Ensthaler) in München begünstigt diese Willkür des DPMA, die Leitung des DPMA (Frau Rudloff-Schäffer) begünstigt die offensichtliche Lügen und Befangenheit, d.h. Parteiischkeit der Prüfer (insbesondere Frau Dr. Pitsch-Machacek im DPMA, die Staatsanwaltschaft München I (Oberstaatsanwalt Dr. Beckstein), Der Generalstaatsanwalt in München (Leitender Oberstaatsanwalt Obermeier, Oberstaatsanwältin Mayer, Oberstaatsanwalt Dr. Lutz), Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Gramm Ministerialrat und Frau Dr. Käbisch; Gramm sieht „kein Anlass zu einer dienstaufsichtlichten Beanstandung“), sowie Oberlandesgericht München (Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München und zwar der Richter Fügmann, Dr. Rau und Beß (Bess) vom 10. August 2012 (Aktenzeichen: 2 Ws 378-386/12 Kl, 5 Zs 694/12 GenStA München, 120 Js 108279/12 StA München I)) und Bundesjustizministerium (Dr. Walz) sehen kein Amtsmissbrauch und keine Unterlassungen der Diensthandlungen im DPMA; Universität zu Köln verleumdet bzw. hat Verleumdung und üble Nachrede und Geschäftsschädigung bzw. wirtschaftliche Schädigung begangen und half und hilft somit den Dieben wie Apogenix, Micromet und DFKZ, das Wissenschaftsministerium (Ministerium für Innovation (!)) des Landes NRW (Dr. Möhler und Dornbung) begünstigt die Willkür der Universität zu Köln, die Staatsanwaltschaft Köln (Staatsanwältin Breitenbach und Oberstaatsanwältin Quack-Kummrow), Der Generalstaatsanwalt in Köln (Leitender Oberstaatsanwalt van Rossum, Oberstaatsanwalt Mende und Oberstaatsanwältin Drosse), Landgericht Köln (Richter Becker, Morell und Lüders) und Oberlandesgericht Köln (Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln und zwar der Richter Schröders, Dreser und Jütte vom 10. April 2012 (Aktenzeichen: III-1 Ws 53/12-42-, 52 Zs 119/12, in dem Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Universität zu Köln – 83 Js 62/12 Staatsanwaltschaft Köln –)) sehen kein Amtsmissbrauch und keine Unterlassungen der Diensthandlungen seitens der Universität zu Köln, das Verwaltungsgericht Köln (Präsidentin Herkelmann-Mrowka, Dr. Kimmel sowie Becker, Schumacher und Hanke-Sülwold), das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster (Präsident Bertrams sowie Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost) und das Bundesverwaltungsgericht (Präsidentin Eckertz-Höfer sowie Neumann, Büge und Prof. Dr. Hecker) begünstigen die Willkür der Universität zu Köln und die Staatsanwaltschaft Münster (Oberstaatsanwalt Brettschneider) und Der Generalstaatsanwalt in Hamm (Oberstaatsanwalt Lindken) sehen keine Rechtsbeugung der Richter Dr. Schneider, Maschmeier und Dr. Ost am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Gesamtheit der oben beschriebenen meinen umsetzbaren Erfindungen stärkt, trotz Hindernisse und trotz der mangelnden Unterstützung, die Hoffnung der Menschen auf neue effektive und schonende kausale Therapien, vor allen gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten und auf Verwirklichung der personalisierten Medizin. Вернуться назад |