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20-01-2014, 21:45

Die Wertvernichtungsmaschinerie namens „Jenseits des Absurds“.

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Die Wertvernichtungsmaschinerie namens „Jenseits des Absurds“.
Die gestärkte Hoffnung in den Bestätigungen der Umsetzbarkeit einiger
eigener biomedizinischen Erfindungen. Wer und was hindert die Heilung?



cherkaskystory. urkunden. publications



cherkaskystory.2

Alexander Cherkasky
alexcherkasky@googlemail.com
Die Geschichte, die im Folgenderen erzählt wird, kann wie die
Kurzfassung eines Krimiromans oder eines Films aussehen und diese
Geschichte und die Gesamtheit der im Folgenden beschriebenen Tatsachen
(insbesondere das breite Spektrum der Erfindungen und ihrer
Bestätigungen bzw. Bestätigungen ihrer Umsetzbarkeit oder Machbarkeit)
ist sehr nah an jeden Mensch. Diese Geschichte betrifft jeden Mensch,
vor allem weil, jeder Mensch, unabhängig von seinem finanziellen oder
sozialen Status oder von seiner Herkunft innovative biomedizinische
Hilfe benötigen könnte, um eine Krankheit zu bekämpfen, und viele
Menschen diese Hilfe tatsächlich auch brauchen. Diese bedürftige
Menschen bekommen diese innovative Hilfe und zwar die entsprechenden
Lösungen für gesundheitliche Probleme nicht, weil bestimmte
Organisationen, die die Umsetzung dieser schon existierenden
Problemlösungen fördern sollen, in Wirklichkeit diese Umsetzung
insbesondere durch Unterlassungen der Diensthandlungen und durch
Handlungen wie Verleumdung, Diebstahl geistigen Eigentums und durch
absichtlichen Bau von nicht hinnehmbaren Missständen und
unüberwindbaren Hürden, hindern und bremsen und als Wachstumshinderer
agieren.
Es handelt sich dabei um Paradox, bei welchem auf einer Seite
Millionen Menschen an Krankheiten gestorben sind, und es Menschen
gibt, die sich Heilungen, Regenerationen, Verbesserung des
Gesundheitszustandes, Verbesserung der Lebensqualität und die
Verlängerung des guten gesundheitlichen Zustandes und der guten
Lebensqualität wünschen, und auf der anderen Seite gibt es
entsprechende innovative biomedizinische Lösungen bzw. Erfindungen,
die nicht umgesetzt werden und es gibt schöpferische erfinderische
Menschen, die bei ihren Umsetzungsbemühungen systematisch gehindert
werden.
Eine wirtschaftlich begründete Erklärung für diesen Paradox ist nicht möglich.
Auch Malthusianismus bzw. die Theorie von Malthus und
Neo-Malthusianismus können diesen Paradox nicht begründen, weil
Menschen grundsätzlich in der Lage sind, Probleme wie Hunger,
Krankheiten und steigenden Bedarf an Energie und sauberem Trinkwasser,
erfinderisch zu lösen, sowie kosmische Siedlungen zu bauen und in
diesen zu leben.
Der Paradox besteht auch darin, dass es noch keine Organisation gibt,
die, unabhängig vom Status der jeweiligen Erfinder, aber zusätzlich zu
den bereits existierenden Firmen und akademischen Einrichtungen, und
in möglicher Kooperation mit denen, vor allem nach biomedizinischen
Problemlösungen systematisch suchen bzw. diese herausfinden,
evaluieren und umsetzen bzw. deren Umsetzbarkeit zeigen würde.
Meine Geschichte zeigt deutlich, dass der Kampf gegen die Umsetzung
meiner Erfindungen zumindest alle Grenzen der Absurdität sprengt.

Die Entscheidung unserer Familie nach Deutschland zu kommen, erfolgte
unter anderem deswegen, weil Deutschland sich für demokratisch erklärt
und seine Schuld anerkannt hatte und die jüdische Einwanderung
wünschte. Andererseits war und ist die Lage in der Ukraine nicht
zuletzt wegen Deutschland, insbesondere durch die Folgen der
Vernichtung während des Zweiten Weltkriegs, schlecht.
Als ich 1996 mit meinen Eltern aus Saporoschje (Ukraine) nach
Deutschland kam, war ich positiv überrascht, dass die Auswahl an
wissenschaftlicher Literatur breiter als in Saporoschje war. Ich
arbeitete mit Literatur, erfuhr Stand der Technik, bzw. Stand der
Wissenschaft, und ich bekam schöpferische Einfälle bzw.
Problemlösungen, d.h. Erfindungen, die sehr einfach waren und die
Lösungen für biomedizinische Probleme wie Tumore, Alzheimer-Krankheit
und Autoimmunkrankheiten wie Multiple Sklerose und Diabetes
beinhalteten.
Es handelte sich also um konkrete theoretische Problemlösungen.
Als Nächstes überlegte ich, meine Erfindungen selber als
Patentanmeldungen zu formulieren und zum Patent anzumelden bzw. zu
schützen.
Im Jahr 1998 (am 28.04.1998) meldete ich meine erste Erfindung zum
Patent an. Das Deutsche Patent- und Markenamt teilte meiner
Patentanmeldung das Aktenzeichen DE19818938 zu. Diese Erfindung
umfasste genetisch modifizierte Viren mit Antikörpern oder Rezeptoren
und diese Antikörper- oder Rezeptor-enthaltende Viren waren gegen
Krebszellen gerichtet, um diese Krebszellen gezielt bzw.
zielgerichtet und selektiv zu vernichten und somit eine Therapie mit
möglichst wenigen Nebenwirkungen zu schaffen bzw. zu ermöglichen.
Diese Therapie ist im Vergleich zu Chemotherapie oder Bestrahlung
schonender.
Mehrere Jahre später habe ich bei den Recherchen im Internet gefunden,
dass der „Ur-Großvater“ der Biotechnologie und Nobelpreisträger Joshua
Lederberg diese meine Erfindung sich in seiner amerikanischen
Patentanmeldung US20040033584 „Therapeutic use of particles displaying
pathogen-specific moiety“ (angemeldet am 21.12.2002) aneignen wollte,
obwohl meine entsprechende Patentanmeldung DE19818938 am 04.11.1999
veröffentlicht wurde. Interessant fand ich auch die Tatsache, dass die
amerikanische Firma VectorLogics von David Curiel (beschrieben in
seiner internationalen Patentanmeldung WO2006119449, angemeldet am
04.05.2005) diese Erfindung der genetisch modifizierten
Krebs-bekämpfenden Viren mit Antikörpern oder Rezeptoren zur Erkennung
von Krebszellen, experimentell mit Erfolg umgesetzt bzw. bestätigt
hatte. Die Umsetzbarkeit der Erfindung, für die ich gut dokumentierte
bzw. gut belegte Priorität habe, wurde gezeigt bzw. bestätigt und
meine entsprechende Patentanmeldung machte die entsprechende
Beschreibung von Curiel nicht erfinderisch.
Dies beschrieb ich später auf meinen Blogs
http://alexandercherkasky.blogspot.com/ und
http://feasibilityofalexandercherkaskysinven.blogspot.de/, aber
zunächst wenden wir unseren Blick zurück auf das Jahr 1998. In diesem
Jahr machte ich noch eine andere Erfindung, die ich zum Patent
angemeldet habe. Die Erfindung, die als Offenlegungsschrift
DE19822406 veröffentlicht wurde, stellte ein Fusionsprotein dar, in
welchem die Eigenschaften der spezifischen Erkennung und Spaltung
kombiniert wurden, um krankheitserregende Proteine, die mit diesen
Krankheiten assoziiert sind, selektiv zu spalten und somit die Ursache
der entsprechenden Krankheit zu beseitigen, um die Heilung oder
Linderung zu erzielen.
Fusionsproteine sind erfinderische, künstliche Proteine, die es in der
Natur nicht gibt, aber die mittels Standardverfahren der molekularen
Biotechnologie hergestellt werden können und in sich, gemäß der
Erfindung, Eigenschaften von verschiedenen natürlichen, bzw. in der
Natur getrennt existierenden Proteinen vereinen.
Die selektiven, zielgerichteten, proteolytischen, d.h.
Protein-spaltenden Fusionsproteine gemäß meiner Erfindung können
andere Proteine und zwar unerwünschte, Krankheits-assoziierte
Proteine spalten und andere normale Proteine schonen.
Dementsprechend können mehrere verschiedene Medikamente und zwar gegen
Autoimmunkrankheiten, Immunkomplexkrankheiten, d.h.
Entzündungskrankheiten, wie SLE, Nephritis (Nierenentzündung) und
zahlreichen weiteren Entzündungen, geschaffen bzw. ermöglicht werden.
Der Vorteile gegenüber den Kleinmolekül-basierten unspezifischen
Immunsuppressiva (Hemmer des gesamten Immunsystems) bestehen darin,
dass nicht das gesamte Immunsystem gehemmt wird, sondern nur die für
die Entzündungskrankheit verantwortliche Mechanismen.
Diese Protease (ein Protein-spaltendes Enzym) -enthaltende
Fusionsproteine können sowohl gegen Prionen und Alzheimer-Krankheit
als auch gegen Autoimmun- und Immunkomplex-Krankheiten angewendet
werden.
Die grosse amerikanische Firma du Pont de Nemours in Zusammenarbeit
mit University College London haben in ihrem US-Patent US8034766 meine
Patentanmeldung DE19822406 zitiert und als Grundlage für die
Dekontaminierung von Prionen benutzt. Dies konnte ich erst im April
2012 bei der Recherche in der Datenbank des amerikanischen Patent -
und Markenamts (United States Patent and Trademark Office, USPTO)
erfahren, aber damals, im Jahr 1998 sowie in den nachfolgenden Jahren,
wandte ich mich an verschiedene Organisationen, die nach meiner
damaligen Vorstellung Freude und Interesse an der gemeinsamen
Umsetzung dieser Erfindungen haben sollten.
Ich wandte mich unter anderem an das Deutsche Krebsforschungszentrum
(DKFZ), an die Firmen Merck KG&A und Bayer und nahm in den Jahren 1999
und 2000 am Wettbewerb „Jugend forscht“ teil.
Herr Wallaschek, der Studiendirektor am Goethe-Gymnasium (an welchem
ich Abitur gemacht habe) und mein Unterstützer, wem ich sehr dankbar
bin, hat im Jahr 1999, Bayer bezüglich der Evaluierung meiner
Erfindung gegen Alzheimer-Krankheit angeschrieben. Dr. Dr. T.
Bernhardt (Projektleiter ZNS am Bayer Vital GmbH & Co.KG) antwortete
Herrn Wallaschek mit Schreiben vom 13.01.99 und schrieb, dass die
Arbeit seines Schüler Alexander Cherkasky sehr interessant ist.
„Allerdings könnte die Verträglichkeit eines solchen Präparates
problematisch sein, daher kann man in Moment die Realisierbarkeit noch
nicht einschätzen.“ Was Dr. Dr. Bernhardt beschrieb, war ein logisch
geschlossener „Kreis“, denn um die Verträglichkeit zu prüfen, muss man
zuerst die Erfindung realisieren und um die Erfindung zu realisieren,
muss man die Verträglichkeit prüfen.
Im Jahr 1999 stellte ich meine oben beschriebene Erfindung der
Protease-enthaltenden Fusionsproteine gegen Prionen,
Alzheimer-Krankheit, Autoimmunkrankheiten wie Multiple Sklerose und
Diabetes, Immunkomplex-Krankheiten und Krebs vor.
Im Jahr 2000 stellte ich meine Erfindung der Fusionsproteine gegen
Krebs bzw. gegen unterschiedliche Arten der Leukämie und soliden
Tumoren vor. Diese Fusionsproteine wurden auch zum Patent angemeldet
und sind in der Lage, gemäß meiner Erfindung, Zielzellen, d.h.
Krebszellen zu erkennen und entweder selbst in diese Zielzellen zu
gelangen und krankhafte Entwicklung zu bremsen oder stärkere
Immunzellen gegen Krebszellen zu richten, oder sogar beides.
Meine Teilnahmen am Wettbewerb „Jugend forscht“ riefen Interesse der
Presse hervor und über mich und meine Erfindungen berichteten unter
anderem Stern, Bild der Wissenschaft, Rheinische Post, Westdeutsche
Zeitung, Neue Rhein Zeitung und andere Medien.
Im Jahr 1999 wurde ich von Bayer in Leverkusen nicht zum
Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ (ebenfalls in Leverkusen) zugelassen
und in 2000 wurde ich in Düsseldorf nicht zum Landeswettbewerb NRW
zugelassen, weil ich keine Ergebnisse klinischer Studien hatte.
Bei „Jugend forscht 2000“ in Düsseldorf wurde ich mit dem Sonderpreis
Gesundheit der BKK Krupp Thyssen+Partner ausgezeichnet. Die
entsprechende Urkunde vom 9. Februar 2000 wurde von Ulrich Vogel,
Vorstand unterschrieben. Die entsprechende Unterstützung sagte jedoch
BKK Krupp Thyssen+Partner ab. In seiner Antwort vom 08.03.2000 schrieb
Harald Stollmeier: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir zur Zeit
keine Möglichkeit sehen, Sie zu unterstützen.“
Der damalige, inzwischen an Krebs verstorbene Oberbürgermeister von
Düsseldorf Erwin sprach bei der Verleihung der „Jugend forscht“-Preise
in 2000 in Düsseldorf davon, dass meine Erfindung gegen Krebs die
Rettung für die Menschheit bedeutet, aber er hat nach meiner Anfrage
die Unterstützung abgesagt.
Beim Landes-Wettbewerb „Jugend forscht“ 1999 in Leverkusen bekam ich
den Sonderpreis, und zwar ein mehrwöchiges Praktikum am Deutschen
Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg, welches „keine Produkte
herstellt bzw. vertreibt“ (nach Absage vom 28. Mai 1998 von Dr. Ruth
Herzog am DKFZ) und welches laut Dr. Herzog „bei der Verwertung nicht
unterstützen“ kann. Ich hielt diese „Auszeichnung“ für keinen Preis
und bin zum Praktikum in Heidelberg nicht gefahren. Interessant ist,
dass auf der „Jugend forscht“-Urkunde 1999 in Leverkusen
„Forschungspatenschaft des Deutschen Krebsforschungszentrums in
Heidelberg“ zu finden ist, und nicht (wie z.B. wie auf der Urkunde von
BKK Krupp Thyssen+ Partner „Beim Wettbewerb „Jugend forscht 2000“ –
Regionalwettbewerb Düsseldorf – wurde Alexander Cherkasky mit dem
Sonderpreis Gesundheit der BKK Krupp Thyssen+Partner ausgezeichnet“),
„Beim Wettbewerb „Jugend forscht 1999“ – Landeswettbewerb Leverkusen
(oder Landeswettbewerb Bayer oder Landeswettbewerb NRW) – wurde
Alexander Cherkasky mit der Forschungspatenschaft des Deutschen
Krebsforschungszentrums (DKFZ) ausgezeichnet.“ Ausserdem sind
Krebsforschung und Alzheimer-Forschung zwei unterschiedliche
Forschungsbereiche. Unklar ist, was eine „Forschungspatenschaft“
überhaupt bedeutet. Der Journalist Bas Kast, der den Artikel über mich
im Stern (25.03.1999) geschrieben hatte, schrieb in seiner ungekürzten
Version: „Alexander Cherkasky, so wird verkündet, erhält einen
Sonderpreis. Damit rückt er diesmal zwar nicht vor in die Endrunde,
bekommt aber die Gelegenheit, ein mehrwöchiges Praktikum am
Krebsforschungszentrum in Heidelberg zu absolvieren. Vielleicht bleibt
ja nachts noch etwas Zeit übrig, um die Entwicklung seines
Alzheimer-Präparats voranzutreiben.“
Wahrscheinlich signalisierte Bayer damit, dass DKFZ Diebstahl meines
geistigen Eigentums koordinieren sollte, denn „der Forschungspate“
oder „der Pate“ DKFZ hat meine Erfindungen der onkolytischen Viren mit
Antikörpern (DE19818938) und der antitumoralen Fusionsproteinen
(Rezeptor-Fc-Fusionsproteinen, DE10160248) gestohlen.
Wahrscheinlich bedeutet „Forschungspatenschaft des DKFZ“
systematischen Diebstahl meines geistigen Eigentums durch DKFZ, wie
nach 1999 der Fall war.
Die Mitglieder der Jury haben mir für die Zulassung (für die
Qualifikation) für die nächste Runde des „Jugend forscht“ -
Wettbewerbs sowohl in 1999 als auch in 2000 zynischerweise
unüberwindbare Hürden gestellt, indem sie von mir als Schüler
Ergebnisse klinischer Studien verlangt bzw. gefordert haben, die
Millionen kosten und die sich nur grosse oder Börsen-notierte
Unternehmen leisten können.
Diese Mitglieder der Jury betonten auch, dass ich noch Schüler war und
zuerst Abitur, Vordiplom und Diplom machten sollte. Für mich war es
unklar wie mein damaliger Status die Umsetzung meiner Erfindungen
nicht ermöglichte und warum überhaupt mein Status mit der Umsetzung
meiner Erfindungen zusammenhängen sollte. Eine logische Erklärung oder
Begründung dafür hat man mir nicht mitgeteilt.
Bayer hat in der Jahren 1999 und 2000 seine Position bzw. Stellung
missbraucht und agierte als Konkurrent, sogar als unfairer Konkurrent
und nicht als staatlich beauftragter sachlicher Begutachter des
„Jugend forscht“-Wettbewerbs. Bei meiner Teilnahme am Landeswettbewerb
„Jugend forscht“ in 1999 in Leverkusen kontaktierte mich der
Journalist vom Stern, Bas Kast. Wir führten ein Gespräch und er
schrieb den oben erwähnten Artikel, der in gekürzter Form im Stern, am
25.03.1999 erschien wurde. Nach diesem Artikel erfolgte die Einladung
ins Büro des damaligen Ministerpräsidenten des Landes NRW Wolfgang
Clement und es gab die Empfehlung, die Biogentec-Technologieagentur in
Köln zu kontaktieren.
Diese staatliche Biogentec-Technologieagentur in Köln wurde von Dr.
Fritschi geleitet und sollte helfen, Partner bzw. eine Gruppe für eine
gemeinsame Unternehmensgründung zu finden und eine gemeinsame Firma
für die Umsetzung bzw. Kommerzialisierung meiner damals angebotenen
Erfindungen gegen Krebs, Autoimmunkrankheiten, Alzheimer-Krankheit
und für schnelle Genom-Sequenzierung zu gründen. Entsprechende
Förderung der Unternehmensgründungen war die Aufgabe von
„Biotechnologie-
Innovationsinitiative“ Biogentec-Technologieagentur.
Ich bin mehrmals zu Gesprächen zu Dr. Fritschi bzw. zu Biogentec nach
Köln gefahren und hatte den Eindruck, dass ich überzeugt hatte und die
Mitarbeiter von Biogentec wurden von meinen Erfindungen scheinbar
begeistert. Aber alle Initiativen, Überzeugungen bzw. Handlungen waren
einseitig, d.h. die Bemühungen gingen nur von meiner Seite aus.
Biogentec hat versagt und tat nichts was zur Verwirklichung der
besprochenen und vereinbarten Ziele führte und Biogentec machte nichts
was zu seiner Aufgabenstellung gehörte. D.h. Biogentech und
insbesondere Dr. Fritschi unterlies Diensthandlungen.
Obwohl theoretische Arbeiten in Biologie bei „Jugend forscht“ zulässig
waren, wunderte ich mich, warum es keine sachliche argumentative
Auseinandersetzung bzw. keinen Dialog auf sachlicher Ebene mit den
Mitgliedern der Jury stattfand. Mich wunderte damals bei „Jugend
forscht“ 2000 in Düsseldorf auch, dass eine Schüler-Gruppe zum
Landeswettbewerb NRW qualifiziert wurde, die die Anwendung von
Knoblauch gegen Schimmel an den Wänden ihrer Schule vorgeschlagen
hatte und, dass gleichzeitig ein Mitglied der Jury namens Dr. Jürgen
Schumacher, ehemaliger Direktor der Firma Qiagen, zu mir kam und davon
sprach, dass meine vorgestellte Arbeit auf einem ganz anderen, hohen
Niveau ist, und zumindest eine Doktorarbeit darstellt und zumindest
einen Doktortitel verdient.
Ich sah keinen Sinn darin, die Frage zu stellen: wenn meine Arbeit auf
so hohem Niveau ist, warum wurde ich nicht zum Landeswettbewerb
zugelassen? Es entstand bei mir damals der unangenehme Eindruck, dass
es doppelte Standards bei der Beurteilung bzw. beim Umgang gab bzw.
gibt.
Dr. Schumacher sagte, dass er jemanden in Heidelberg kennt, der an
meinen Erfindungen Interesse haben könnte und ich sollte dem Dr.
Schumacher möglichst bald und möglichst viele ausführliche Unterlagen
über meine vorgestellten Erfindungen an seine Firma New Lab in
Erkrath, bei Düsseldorf, entweder bringen oder per Post schicken.
Mit Hoffnung auf eine mögliche gemeinsame erfolgreiche Umsetzung, bin
ich seiner Bitte nachgekommen und hörte danach nichts mehr von Dr.
Schumacher. Auch meine mehrere Anrufe blieben ohne Ergebnis.
Interessant ist auch, dass seine Firma New Lab unter anderem die
Aufträge von Bayer erfüllte.
Mehrere Jahre später erfuhr ich dank Suchmaschinen in Internet, dass
Bayer Hunderte Millionen (fast 300 Millionen Euro) Lizenzgebühren an
die Firma Micromet für die Erfindung zahlte, die ich ursprünglich im
Jahr 2000 bei „Jugend forscht“, bei Bayer in Leverkusen vorgestellt
habe.
Micromet beschäftigte sich mit den Fusionsproteinen gegen Krebs und
Autoimmunkrankheiten und die Firma Micromet kooperierte nicht nur mit
Bayer, sondern auch unter anderem mit der Firma Qiagen, die der Firma
Micromet geholfen hatte, meine Fusionsproteine mit der Formel
Autoantigen-Fc gegen Autoimmunkrankheiten (meine Veröffentlichung
DE10160248) experimentell zu prüfen bzw. umzusetzen. Micromet
kooperierte auch mit der Firma Merck, die ebenfalls der Firma Micromet
geholfen hatte.
Die Firma Micromet ist bzw. war eine deutsche und amerikanische
Börsen-notierte Firma mit dem Symbol MITI an der Technologie-Börse
NASDAQ in New York und mit Ambitionen, „Zukunftsführer“ (future
leader) zu werden bzw. unter den grossen Pharmafirmen wie Pfizer oder
GSK zu sein.
Ich habe durch Vergleich der entsprechenden Patentdokumente von mir
und von Micromet festgestellt, dass die Schlüsselpatentdokumente bzw.
die „Schüsselideen“ von Micromet wegen meinen älteren
Patentdokumenten, d.h. Dokumenten, für die ich gut belegte Priorität
habe, nicht neu und nicht erfinderisch waren bzw. sind. Das bedeutet,
dass die bereits aus Versehen der Firma Micromet erteilte Patente
durch amtliche Überprüfung (sog. Reexamination beim amerikanischen
Patentamt USPTO) invalidiert bzw. zurückgewiesen werden können und aus
Patentanmeldungen von Micromet können keine Patente werden. D.h. der
Schutz von Konkurrenten würde zumindest stark reduziert und dies kann
als Folge für Investoren hohe Verluste beinhalten. Da das
entsprechende geistige Eigentum von Micromet die Basis für den Wert
bzw. für die Bewertung der Aktien der Firma Micromet darstellte und
die Aktien von Micromet an der Börse gehandelt wurden, habe ich die
Investoren öffentlich über die für die weitere Bewertung von
Micromet-Aktien wichtige Tatsachen informiert, indem ich am 21.06.2010
den Kommentar mit dem Titel „Information that deserves your attention“
bei Google Finance in Discussion Group über Micromet veröffentlicht
habe. In diesem Kommentar listete ich einige gemeinsame Merkmale auf,
die in Micromets Patentdokumenten und meinen älteren Patentdokumenten
vorkommen, und das entsprechende geistige Eigentum von Micromet nicht
erfinderisch machen. Micromet hat zu meinem Kommentar keine Stellung
genommen, obwohl diese Firma nicht privat war.
Am 04.10.2010 habe ich den zweiten Kommentar „Questions to Micromet“
auch bei Google Finance in Discussion Group über Micromet
veröffentlicht. Ich wollte, dass Micromet öffentlich zu meinen
Ausführungen Stellung nimmt. Aber auch das hat Micromet ignoriert.
Nach meiner Strafanzeige im Oktober 2011 gegen Micromet wegen
Diebstahl fremden geistigen Eigentums hat die Staatsanwaltschaft
München I Ermittlungen eingeleitet. Micromet bekam durch Verkauf von
Aktien ca. 25 Millionen US-Dollar monatlich, doch nach der
Veröffentlichung meiner Kommentare bei Google Finance änderte sich die
Situation für Micromet in negative Richtung.
Anhand der Gesamtheit gemeinsamer Merkmale bzw. Überschneidungen, die
insbesondere in meiner Druckschrift DE10160248 (beschreibend
antitumorale Fusionsproteine und Fusionsproteine mit der Formel
Fc-Autoantigen gegen Autoimmunkrankheiten) und im Micromets US-Patent
US7323440 (beschreibend Fc-Autoantigen-Fusionsproteine gegen
Autoimmunkrankheiten) vorkommen, sowie anhand der stilistischen
Analyse, konnte ich Plagiat der Firma Micromet, die auch Artikel in
„Science“ veröffentlichte, nachweisen.
Die Wirkung der Fc-Autoantigen-Fusionsproteinen besteht in der Lenkung
der gesunden Immunzellen gegen kranke autoreaktive Immunzellen und es
ist auch merkwürdig, dass die entsprechenden Mitarbeiter der Firma
Micromet lediglich ihre Überraschung über diese Erfindung emotional
äußerten, jedoch aber nicht erläuterten, wie sie auf diese Idee kamen.
Die schrieben nur, dass sie etwas herausgefunden haben. Aber wie?
Zufällig? Der Entstehungsweg bzw. die Herkunft dieser Erfindung haben
diese „Erfinder“ von Micromet nicht beschrieben.
Auf meinem Blog
http://feasibilityofalexandercherkaskysinven.blogspot.de/ sind einige
gemeinsame Merkmale, die in meinem Patentdokument DE10160248 und im
US-Patent US7323440 von Micromet vorkommen, aufgelistet worden, wobei
mir die Priorität gehört.
Auf diesem Blog
http://feasibilityofalexandercherkaskysinven.blogspot.de/ und den
weiteren
Blogs http://alexandercherkasky.blogspot.com/,

http://cherkaskyoffers.blogspot.com/,

http://cherkaskysneweconomicmodel.blogspot.de/,

http://ultrabiotech.com/ und

sind weitere Beschreibungen der experimentell bestätigten Erfindungen
von mir sowie meine Vorschläge zur Reformierung des Patentwesens zu
finden.
Ich habe nämlich die Etablierung eines Systems zur Umsetzung der
Erfindungen als Problemlösungen sowie die Einführung der sogenannten
Zustands-abhängigen Patente vorgeschlagen. Ich habe auch
vorgeschlagen, dass eingereichte Patentanmeldungen sofort nach der
Einreichung veröffentlicht werden, um die Transparenz zu schaffen bzw.
zu erhöhen und Risiken, vor allem Investitionsrisiken zu minimieren.
Ein System zur Umsetzung der Erfindungen als Problemlösungen würde
unabhängig vom Status der Erfinder arbeiten und dynamisch Erfindungen,
d.h. Problemlösungen umsetzen und dynamisch Probleme der Menschen
lösen. Das bedeutet auch neue Hoffnung für Patienten. Das System zur
kontinuierlichen Umsetzung der Erfindungen würde auch für das
wirtschaftliche Wachstum und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und
zwar als Ergänzung zu und in Kooperation mit den schon gegründeten,
bestehenden Unternehmen und akademischen Einrichtungen bzw.
Forschungsinstituten, arbeiten. Dieses vorgeschlagene System zur
kontinuierlichen Umsetzung der Erfindungen stellt eine
Wertschöpfungsmaschinerie dar, die gezielt auf Lösungen der Probleme
der Menschen hin arbeitet bzw. gerichtet ist und insbesondere für die
Bekämpfung der Krankheiten arbeitet.
In meiner Email vom 20.10.2010 an Frau Ministerin Schulze (Ministerium
für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes
Nordrhein-Westfalen) habe ich der Ministerin Schulze vorgeschlagen,
ein Institut zur Weiterentwicklung biomedizinischer Erfindungen
(Institut für Lösungen biomedizinischer Probleme bzw. Institut zur
Umsetzung biomedizinischer Erfindungen als Lösungen biomedizinischer
Probleme) zu gründen. Mit Schreiben vom 28.10.2010 (Aktenzeichen:314)
sagte Doris Schnabel im Namen der Ministerin Schulze die Gründung des
Instituts zur Weiterentwicklung biomedizinischer Erfindungen ab,
obwohl es keine Organisation gibt, die systematisch und unabhängig vom
Status der Erfinder, aber in Zusammenarbeit mit den Erfindern, die
biomedizinischen Erfindungen als Problemlösungen prüft und
weiterentwickelt.
Mein vorgeschlagenes Zustands-abhängiges Patentsystem würde Patente
bzw. die Bezahlung für Patente (z.B. die ständig wachsenden
Jahresgebühren) davon abhängig machen, ob und wie das jeweilige Patent
dem Inhaber Einkommen bringt. Denn die heutige Situation bedeutet
offensichtlich Strafe anstatt Belohnung für Erfinder für ihre
innovative, erfinderische Tätigkeit und Bemühungen für die Umsetzung,
weil Erfinder zu ständigen Ausgaben verpflichtet bzw. gezwungen oder
sogar in die Schulden getrieben werden, ohne dabei eine Belohnung in
Form von Lizenzgebühren zu bekommen. D.h. das heutige Patentsystem
vernichtet hohe Werte und muss erneuert und reformiert werden.
Diese Vorschläge sind für alle Seiten von Vorteil: Staaten würden
(auch durch zusätzliche Beteiligungen) neue Einnahmequellen von neuen
Unternehmen und von Lizenzgebühren für Erfinder bekommen, Patienten
würden mehr qualitative Medikamente und kausale Therapien bekommen,
neue Manager-Persönlichkeiten würden sich entfalten, viele Menschen
würden neue Jobs bekommen, Investoren würden gleichzeitig mehr
Investitions-Optionen und Reduzierung der Risiken erreichen und
Erfinder und Unternehmen würden in einem sicheren gesetzlichen Medium
arbeiten. Auch Generika-Unternehmen würden mehr Produkte nach Ablauf
der Schutzfristen der Patente auf Medikamente bekommen. Die
Nicht-Internalisierbarkeit würde drastisch reduziert.
Nun kommen wir wieder von den Vorschlägen für alle Menschen zu meiner
Geschichte.
Meine Patentanmeldungen DE10160248 und DE10162870 (die die
Schlüssel-Veröffentli- hungen von Micromet nicht erfinderisch machen)
für Fusionsproteine gegen Autoimmunkrankheiten und Krebs bzw. für die
Erfindungen der Fusionsproteine, die Micromet plagiatmäßig
entwickelte, wurden von der Prüferin Dr. Christa Pitsch-Machacek
(Deutsches Patent - und Markenamt, DPMA) zurückgewiesen.
Diese Frau Dr. Pitsch-Machacek hatte der Präsidentin des Deutschen
Patent - und Markenamtes Frau Rudloff-Schäffer zugesichert, dass die
Firma Micromet der Frau Dr. Pitsch-Machacek weder privat noch
dienstlich bekannt sei. Diese Zusicherung der Frau Dr. Pitsch-Machacek
an Frau Rudloff-Schäffer beschrieb Frau Rudloff-Schäffer im Schreiben
vom 2. August 2011 (S. 6, Punkt 7) an mich.
Frau Rudloff-Schäffer hat mir auch geschrieben, dass sie die
dienstliche Untersuchung durchgeführt hatte und der Frau
Pitsch-Machacek glaubt.
Daraufhin habe ich eigene Untersuchung durchgeführt und im Internet,
in der Datenbank (des Europäischen Patentamts) für Patentliteratur
Espacenet, die Liste der deutschen Patentdokumente von Micromet und
dessen Forschungsleiter Patrick Baeuerle gefunden. Die Liste war kurz.
Danach rief ich beim Deutschen Patent - und Markenamt und fragte, wer
für die jeweiligen Akten die zuständige Prüferin oder der zuständige
Prüfer war oder ist. Selbstverständlich war ich überrascht, als ich
erfuhr, dass Frau Dr. Pitsch-Machacek Prüferin für mehrere Akten
(Patentdokumente) von Micromet und dessen Forschungsleiter Patrick
Baeuerle war. D.h. Frau Dr. Pitsch-Machacek hat die Präsidentin des
Deutschen Patent - und Markenamts Frau Rudloff-Schäffer
offensichtlich belogen. Aber hätte die Frau Rudloff-Schäffer die
dienstliche Untersuchung tatsächlich durchgeführt, würde sie das was
ich herausgefunden habe, auch finden. Frau Dr. Pitsch-Machacek war
nämlich die zuständige Prüferin für die Akte DE4311835 von Patrick
Baeuerle und für die Akten DE60203324, DE69911793, DE69909459 und
DE69233068 von Micromet. Die Tatsache, dass Frau Dr. Pitsch-Machacek
die Prüferin für Micromet war, widerspricht der Zusicherung bzw. der
„glaubhaften Versicherung“ der Frau Dr. Pitsch-Machacek an Frau
Rudloff-Schäffer, dass die Firma Micromet der Frau Dr.
Pitsch-Machacek weder dienstlich noch privat bekannt sei. Diese
Nachweise des Lügens der Frau Dr. Pitsch-Machacek sind ebenfalls auf
meinem Blog
http://feasibilityofalexandercherkaskysinven.blogspot.de/ beschrieben worden.

Dies zeigt auch die doppelten Standards: es gibt die deutsche Firma
Micromet, der durch die Zurückweisung der Patentanmeldungen von
Alexander Cherkasky geholfen werden sollte, die entsprechenden
Erfindungen von Alexander Cherkasky in Amerika zu kommerzialisieren.
Micromet hat die Erfindungen von Alexander Cherkasky für sich entdeckt
und will damit in Amerika Geld machen und zwar ohne den Namen
Alexander Cherkasky zu erwähnen und ohne dem Erfinder Alexander
Cherkasky zu zahlen.
Ich habe diese Präsidentin des Deutschen Patent - und Markenamts
(DPMA) Frau Rudloff-Schäffer mehrmals angeschrieben und ihr diese
Beweise der Lügen der Frau Dr. Pitsch-Machacek beschrieben bzw.
aufgelistet, aber noch ein Paradox: anstatt dienstliche Maßnahmen
gegen Dr. Pitsch-Machacek zu ergreifen, hat Frau Rudloff-Schäffer alle
diese Nachweise ignoriert! Frau Rudloff-Schäffer will diese Nachweise
nicht kommentieren bzw. Frau Rudloff-Schäffer will die Nachweise der
Lügen der Dr. Pitsch-Machacek weder bestätigen noch dementieren! Frau
Rudloff-Schäffer will auch den Blog
http://feasibilityofalexandercherkaskysinven.blogspot.de/ nicht
kommentieren. Sie hat Untersuchung als Diensthandlung unterlassen.
Diese Politik der Ignorierung bzw. diese Realitätsverweigerung und
Willkür der Frau Rudloff-Schäffer bedeutet Begünstigung jeder Willkür
im Deutschen Patent - und Markenamt.
Ausserdem umfasst die Willkür des DPMAs die Stellung unüberwindbarer
Hürden wie z.B. Vorlage der Ergebnisse klinischer Studien als
Bedingungen für weitere Patenterteilungen. Das erinnerte mich an meine
Teilnahmen am Wettbewerb „Jugend forscht“, beim welchen die Jury auch
unüberwindbare Hürden für die Qualifikation zum Bundeswettbewerb 1999
und zum Landeswettbewerb NRW 2000 stellte, indem die Jury von mir die
Ergebnisse klinischer Studien forderte.
Die vorsätzliche wirtschaftliche Schädigung seitens Personen, die die
Vorlage klinischer Studien als Bedingung bzw. Voraussetzung für eine
Patenterteilung oder Qualifikation für die nächste Runde eines „Jugend
forscht“- Wettbewerbs fordern, besteht darin, dass es diesen Personen
bewusst ist, dass solche klinische Studien Millionen kosten und nicht
von privaten Erfindern, sondern von mittleren oder grossen Unternehmen
durch geführt werden können.
Информация к новости
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20-01-2014, 21:32

Plagiatoren Apogenix und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

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Plagiatoren Apogenix und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Mitteilung Krebsforschungszentrum

Diese Mitteilung informiert über Diebstahl meines geistigen Eigentums,
und zwar der Erfindung neuartiger antitumoralen Fusionsproteine mit
den Formeln Rezeptor-Fc (Fc-Rezeptor und Fc-Rezeptor-Region oder
Fc-Exodomaine (extrazelluläre Domäne) eines Rezeptors) und Ligand-Fc
(meine deutsche Patentdokumente bzw. meine deutsche Druckschriften vom
Jahr 2001 DE10160248, z.B. Anspruch 1, Tabellen 1 und 3 sowie
DE10162870, DE10161738 und DE10161899 (z.B. jeweils Anspruch 1)) durch
Apogenix und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) und über Betrug
und absichtliche, bewusste, vorsätzliche Täuschung des Staates und der
Investoren durch Apogenix und durch Deutsches Krebsforschungszentrum
(DKFZ).
Apogenix GmbH (und zwar Henning Walczak) und DKFZ wurden (laut
Depatisnet, Datenbank des Deutschen Patent - und Markenamtes (DPMA))
durch Recherchen der Prüfer Europäischen Patentamts zu ihren
Patentanmeldungen aus dem Jahr 2004 EP1606318, WO2004/085478 und
EP2004003239 informiert, dass diese Erfindung (DE10160248) mir gehört,
aber Apogenix verschwieg und verschweigt meine Priorität und meine
Autorenschaft und täuscht, bzw. betrügt den Staat und Investoren und
sammelt Geld für diese meine Erfindung, die Apogenix (wegen möglicher
Invalidierung oder fehlender Neuheit und erfinderischen Tätigkeit)
nicht sicher (von Konkurrenz) schützen kann (mit entsprechenden
Folgen, d.h. Verlusten für den Staat und Investoren). Apogenix
verschönert, d.h. verzerrt bewusst, absichtlich die Sachlage und
täuscht somit. Apogenix hat schon mehr als 58,5 Millionen Euro durch
Betrug bzw. Verschweigung eingesammelt, davon 5 Millionen Euro vom
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMBF) bzw. vom
Staat.
Mit falschen Informationen sucht Apogenix weiter nach Partnern und
Investoren. Apogenix will nach Angaben auf seiner Internetseite,
Lizenzen möglichst bald verkaufen, d.h. Apogenix bietet Lizenzen zum
Verkaufen an für das, was dem Apogenix nicht gehört und was daher kein
Wert hat, (weil das kein Wert von Apogenix ist). Es handelt sich daher
auch um Betrug und Täuschung.

Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) wusste von dieser Recherche
des Europäischen Patentamts bzw. wusste, dass Apogenix täuscht und hat
trotzdem die „Spin-out“-Firma Apogenix GmbH im Jahr 2005 gegründet
und finanziert.
Diese Gründung seitens DKFZ widerspricht auch der Behauptung der
DKFZ-Mitarbeiterin aus dem Jahr 1998 (in ihrem Schreiben vom
28.05.1998) Dr. Ruth Herzog, dass DKFZ bei der Verwertung meiner
Erfindung nicht unterstützen kann, und, dass DKFZ eine
Forschungseinrichtung sei, „die keine Produkte herstellt bzw.
vertreibt.“ DKFZ agierte, (wie auf der Apogenix-Internetseite
mitgeteilt wurde), als Investor von Apogenix.